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Koalition | bpb.de

Koalition

Koalition

Koalition

einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Eine Koalition ist eine Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Interner Link: Fraktionen für eine festgelegte Zeit.

Nach einer Parlamentswahl bilden die Interner Link: Abgeordnete im Interner Link: Parlament Fraktionen.

Die Abgeordneten einer Fraktion haben gleiche oder ähnliche Ziele. Fraktionen wollen möglichst viele ihrer Ziele erreichen.

Manchmal hat eine Fraktion die absolute Interner Link: Mehrheit im Parlament.
Absolute Mehrheit bedeutet:
Über die Hälfte aller Abgeordneten gehören zu dieser Fraktion.
Eine Fraktion mit absoluter Mehrheit hat auch bei Abstimmungen die Mehrheit.

Sie kann Abstimmungen auch allein gewinnen. Sie kann auch alleine die Mehrheit bei der Wahl von wichtigen Ämtern haben.

Manchmal hat keine Fraktion die absolute Mehrheit. Dann sucht sich die Fraktion einen oder mehrere Partner.

Man kann auch sagen, dass sie eine Koalition bilden.

Koalition (© bpb)

Die Koalition hat im Parlament meistens die absolute Mehrheit. Mehr als die Hälfte der Abgeordneten gehören zu der Koalition. Die Koalition kann dann Abstimmungen gewinnen. Die Koalition kann so auch die Mehrheit bei der Wahl von wichtigen Ämtern haben.
Zum Beispiel im Interner Link: Bundestag bei der Wahl des Interner Link: Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin. Oder im Interner Link: Landtag bei der Wahl
des Interner Link: Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin

Bevor sich eine Koalition bildet, verhandeln die Interner Link: Parteien miteinander. Das nennt man Koalitionsverhandlungen.

Die Parteien diskutieren:

  • Können wir zusammen regieren?

  • Welche Ziele verfolgen wir gemeinsam?

  • Wer soll wichtige Ämter bekommen?

Nach den Verhandlungen können sich die Parteien für oder gegen eine Koalition entscheiden. Wenn sich mehrere Parteien für eine Koalition entscheiden, schließen sie einen Koalitionsvertrag. Sie regieren dann gemeinsam.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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