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Menschenwürde | bpb.de

Menschenwürde

Menschenwürde

Wenn etwas immer einen Wert hat, sagt man: Es hat eine Würde. Jeder Mensch hat eine Würde. Menschenwürde bedeutet, dass jeder Mensch wertvoll ist, weil er ein Mensch ist.

In Artikel 1 (1) des Interner Link: Grundgesetzes steht:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

So erklärt der Philosoph Immanuel Kant die Menschenwürde: Dinge sind wertvoll, wenn wir sie brauchen können. Schuhe sind zum Beispiel wertvoll, wenn sie passen und man gut in ihnen laufen kann. Wenn die Schuhe kaputt sind und niemand mehr in ihnen laufen kann, haben sie keinen Wert mehr.

Bei Menschen ist das anders. Der Mensch hat immer einen Wert. Auch wenn er krank ist. Auch wenn er nicht arbeiten kann. Wenn etwas immer einen Wert hat, sagt man: Es hat eine Würde. Jeder Mensch ist deshalb wertvoll, weil er ein Mensch ist.

Der Artikel 1 des Grundgesetzes schützt den Menschen in seiner Würde. In Artikel 1 steht: Die Würde eines Menschen ist unantastbar. Das heißt: Die Würde darf auf keinen Fall verletzt werden.

Menschen sind wertvoll und haben eine Würde,

  • egal, welche Religion sie haben,

  • egal, aus welchem Land sie kommen,

  • egal, ob sie Frauen oder Männer sind oder

  • egal, wie alt sie sind.

Menschenwürde. Die Krone, die die verschiedenen Menschen tragen, steht sinnbildlich für ihre Menschenwürde. (© bpb)

Die Menschenwürde ist die wichtigste Regel im deutschen Grundgesetz. Niemand darf die Würde eines Menschen verletzen.

Der Staat darf die Menschenwürde nicht verletzen. Der Staat muss Menschen schützen, wenn ihre Menschenwürde verletzt wird.

Das heißt: Kein Mensch hat das Recht, einem anderen Menschen Gewalt anzutun. Zum Beispiel wurden in der Nazi-Zeit behinderte Menschen festgehalten und umgebracht, weil sie eine Behinderung hatten. Das nennt man "Euthanasie"-Morde. So etwas verbietet die Menschenwürde. Kein Mensch darf gefoltert oder getötet werden. Alle Menschen müssen mit Würde behandelt werden. Kein Mensch, der wirklich Hilfe braucht, darf allein gelassen werden.

Das gilt zum Beispiel auch für alle Menschen, die krank sind. Und für alle Kinder, die ohne Eltern sind.

Auch die Würde von Menschen, die ein Interner Link: Gesetz gebrochen haben, muss beachtet werden. Das hat das Interner Link: Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Es hat zum Beispiel entschieden, dass auch Menschen im Gefängnis die Hoffnung haben müssen, dass sie das Gefängnis irgendwann wieder verlassen dürfen. Auch jemand, der einen anderen Menschen ermordet hat. Ein Leben ohne Hoffnung ist nicht menschenwürdig.

Ein Interner Link: Gericht muss deshalb nach 15 Jahren prüfen, ob ein Mensch das Gefängnis wieder verlassen kann.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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