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Genfer Flüchtlingskonvention | bpb.de

Genfer Flüchtlingskonvention

Die Interner Link: Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist ein völkerrechtliches Abkommen, welches 1951 verabschiedet wurde, 1954 in Kraft trat und offiziell "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" heißt. Es bildet bis heute die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts. Die GFK definiert, wer ein Flüchtling ist und welche rechtlichen Schutzgarantien, Hilfen und sozialen Rechte die Unterzeichnerstaaten Flüchtlingen gewähren müssen. Gleichzeitig beschreibt das Abkommen die Pflichten, die ein Flüchtling dem Gastland gegenüber erfüllen muss. Die GFK resultierte aus Erfahrungen mit Fluchtbewegungen während des Zweiten Weltkriegs. Daher umfasste sie zunächst nur den Schutz von Personen, die aufgrund von Ereignissen, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten waren, zu Flüchtlingen geworden waren. Zudem beschränkte sie sich auf Europa. 1967 wurde diese zeitliche und geografische Beschränkung durch das Protokoll von New York (offiziell "Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge") aufgehoben. Seitdem besitzt die GFK universelle Gültigkeit. 145 Staaten haben die GFK unterzeichnet (Externer Link: Stand: 30.10.2017).

(Quelle: Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen Externer Link: UNHCR)

Fussnoten