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Rückübernahmeabkommen | bpb.de

Rückübernahmeabkommen

Ein Rückübernahmeabkommen wird zwischen Staaten geschlossen, um Rückführungen von Personen mit irregulärem Aufenthaltsstatus zu erleichtern. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen, die sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis im Partnervertragsstaat aufhalten. Einige Rückübernahmeabkommen sehen auch die Übernahme anderer Staatsangehöriger vor, sofern sie über das Territorium des einen Vertragsstaats in das Territorium des anderen Vertragsstaats eingereist sind. Rückübernahmeabkommen können sowohl auf bilateraler Ebene (zwischen zwei Staaten) als auch auf supranationaler Ebene (z.B. zwischen der EU und einem Drittstaat) geschlossen werden. Sie enthalten auch Bestimmungen über die Prozessabläufe bei Rückführungen.

(Quellen: Externer Link: Informationsportal migrationsrecht.net, Externer Link: Europäisches Migrationsnetzwerk)

Fussnoten