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Ausschuss der Regionen (AdR) | bpb.de

Ausschuss der Regionen (AdR)

A. Eppler

Der AdR ist eine beratende Institution, die es regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften der EU-Staaten erlaubt, formal auf Entscheidungen der EU Einfluss zu nehmen. Er wurde durch den Vertrag von Maastricht (1993) eingeführt; die konstituierende Sitzung fand im März 1994 statt. Die dt. Länder haben sich unter dem Leitbild »Europa der Regionen« seit den 1990er-Jahren für die Einsetzung und Stärkung eines AdR eingesetzt. Vertraglich zwingend vorgeschrieben ist die Anhörung des AdR in allen Bereichen, die Kommunen und Regionen besonders betreffen, z. B. wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Gesundheitswesen, Bildung und Jugend, Kultur und Umwelt. Darüber hinaus kann der AdR ggf. zu anderen Fragen angehört werden (fakultative Anhörung). Außerdem darf der AdR von sich aus Stellungnahmen abgeben (Selbstbefassungsrecht). Er hat 350 Mitglieder (Stand: 2019), die vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten für (ursprünglich) 4 Jahre ernannt werden (eine Wiederernennung ist möglich); der Vertrag von Lissabon (2009) setzt eine Obergrenze für die Zahl der Mitglieder bei 350 und erhöht die Amtszeit auf 5 Jahre. Die Mitgliedschaft im AdR ist an ein politisches (Wahl-)Mandat auf regionaler oder kommunaler Ebene gebunden. Die Anzahl der Mitglieder aus den einzelnen EU-Staaten steht in einem ungefähren Verhältnis zur Bevölkerungszahl: Deutschland entsendet 24 Mitglieder, Österreich und Belgien jeweils 12, Malta nur 5. Die Mitglieder des AdR sind in ihrer Arbeit nicht an Weisungen gebunden und dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP) sein. Die Mitglieder des AdR treffen sich jährlich zu 6 Plenarsitzungen. Die Sitzungen werden von 6 Fachkommissionen vorbereitet (z. B. Kohäsionspolitik oder Kultur und Bildung). Eine gewisse Herausforderung für die Arbeit des AdR ist seine Zusammensetzung aufgrund der unterschiedlichen territorialen Struktur in den EU-Staaten (Zentralstaaten, regionalisierte Staaten, Föderalstaaten). In der Arbeit des AdR spielt dies jedoch kaum mehr eine Rolle. Denn der AdR ist dem Prinzip »Regieren in Partnerschaft« bzw. dem Konzept von »Multi-Level-Governance« (dt.: »Mehrebenen-Regieren«) verpflichtet; damit verbunden ist die Orientierung an konkreten Problemlösungen (z. B. regionale und städtische Verkehrsprobleme) und die Frage, wer einen Beitrag dazu leisten kann. Starke Regionen wie die dt. Länder suchen neben dem AdR vermehrt auch andere Einflusskanäle, z. B. über das Regionennetzwerk REGLEG. Der AdR hat seit seiner Gründung seine Rechte in der EU-Politikgestaltung kontinuierlich ausbauen können. Darüber hinaus ist es ihm gelungen, größeres politisches Gewicht zu erlangen. So ist die entscheidende Gruppierung im AdR immer weniger die nationale Delegation, sondern immer mehr die politische Fraktion. Die neue Rechtslage nach dem Vertrag von Lissabon baute er erfolgreich politisch aus, etwa durch die Federführung in einem Netzwerk zur Subsidiaritätskontrolle und durch das AdR-Weißbuch »Multi-Level-Governance« (2009). Der Vertrag von Lissabon gibt ihm ein Klagerecht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), jedoch keinen Organstatus.

Internet

Literatur

  • Analysen zur Arbeit des AdR finden sich in versch. Ausg. von: Europäisches Zentrum für Föderalismus-Forschung (Hg.), Jahrbuch des Föderalismus 2000 ff., Baden-Baden 2000 ff. sowie im Jahrbuch der Europäischen Integration (herausgegeben von W. Weidenfeld und W. Wessels).

  • J. Schönlau: Beyond mere ›consultation‹: Expanding the European Committee of the Regions' role, in: Journal of Contemporary European Research, H. 2/2017, S. 1167-1184.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Eppler

Siehe auch:

Fussnoten

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