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Eurojust | bpb.de

Eurojust

W. Wagner

E. ist eine unabhängige Institution der EU zur Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit mit Sitz in Den Haag. E. setzt sich aus einem Staatsanwalt, Richter oder Polizeibeamten mit gleichwertigen Befugnissen je Mitgliedstaat zusammen. Nachdem der Europäische Rat auf dem Sondergipfel von Tampere 1999 die Einrichtung von E. grundsätzlich beschlossen und 2000 eine Vorläuferinstitution (»Pro-E.«) ihre Arbeit aufgenommen hatte, wurde E. 2002 durch einen Beschluss des Rates eingerichtet. E. soll die Koordination von Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, die mit schwerer grenzüberschreitender Kriminalität befasst sind und mehrere Mitgliedstaaten betreffen, verbessern helfen. Bislang ist E. schwerpunktmäßig mit Drogenhandel und Betrugsdelikten befasst worden. E. kann personenbezogene Daten verarbeiten und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ersuchen, die Aufnahme von Ermittlungen oder Strafverfolgung oder die Einsetzung eines gemeinsamen Ermittlungsteams zu erwägen. E. arbeitet eng mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) zusammen. Darüber hinaus bestehen Kooperationsabkommen mit zahlreichen Drittstaaten und internationalen Organisationen. Der Vertrag von Lissabon (2009) sieht vor, dass E. um eine Europäische Staatsanwaltschaft erweitert werden kann, um Straftaten, die die Union finanziell schädigen, zu bekämpfen. Seit dem 12.12.2019 ist E. offiziell eine Agentur der EU mit erweiterten Kompetenzen und einer neuen Leitungsstruktur.

Internet

Literatur

  • O. Fawzy: Die Errichtung von Eurojust – zwischen Funktionalität und Rechtsstaatlichkeit, Baden-Baden 2005.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: W. Wagner

Fussnoten