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Europaabgeordneter

J. Õispuu

E. sind die Vertreter der EU-Bürger im Europäischen Parlament (EP). Sie werden für 5 Jahre direkt gewählt und sind in ihrem Handeln frei. In der Legislaturperiode 2009–14 hatte das EP 754 E. aus zunächst 27 und nach dem Beitritt Kroatiens 28 EU-Staaten (durch eine kleinere Vertragsänderung, die am 23.6.2010 in Kraft getreten ist, erhöhte sich die Zahl der Abgeordneten von 736 auf 754). Die aktuelle Zahl der Sitze im EP liegt bei 751 (Stand: 2019). Die Sitzzahl richtet sich nach der Bevölkerungsgröße eines Landes (z. B. Malta = 6, Deutschland = 96). Die E. sind in länderübergreifenden Fraktionen zusammengeschlossen, die inhaltliche Arbeit findet in Fachausschüssen (darunter Sonderausschüsse) statt. Die E. wechseln zwischen ihrem Wahlkreis, dem Hauptsitz des EP in Brüssel (Sitzungen der Ausschüsse und Fraktionen) und Straßburg (Plenarsitzungen). E. sind dem Bürger verpflichtet, zugleich Vertreter ihrer nationalen Partei und müssen sich den Positionen ihrer Fraktion im EP unterordnen. Sie erhielten bis 2009 dasselbe Grundgehalt wie die nationalen Abgeordneten im jeweiligen Land. Seit 2009 gibt es einheitliche Diäten: Zusätzlich zu den Grundbezügen (8.757,20 € mtl., vor Steuern und Abgaben; Stand: 2018) erhalten alle E. eine pauschale Vergütung für allgemeine Kosten ihrer Abgeordnetentätigkeit (Büro, technische Ausstattung, Veranstaltungen, etc.) in Höhe von 4.513 € sowie eine Zulage für eigene Mitarbeiter (24.943 €) (Stand 2019). Mit dem Vertrag von Lissabon (2009) wurde die Zahl der E. ab der Europawahl 2014 auf 750 (plus den nicht stimmberechtigten Präsidenten des EP) festgelegt. Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU reduziert sich die Anzahl der E. auf 705; die 73 britischen Sitze werden eingespart bzw. auf andere EU-Staaten verteilt (z. B. Spanien, Frankreich, Italien und die Niederlande gewinnen Mandate hinzu).

Internet

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: J. Õispuu

Fussnoten

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