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Europaflagge | bpb.de

Europaflagge

M. Große Hüttmann

Die E. ist seit 1985 die offizielle Flagge der Europäischen Gemeinschaft; sie ist heute das wohl bekannteste Symbol der Europäischen Union, wird bei offiziellen Anlässen in den EU-Mitgliedstaaten aufgezogen und hängt vor den EU-Institutionen in Brüssel. Die 12 fünfzackigen goldenen bzw. gelben (Farbe: Pantone yellow) Sterne sind kreisförmig angeordnet und auf azurblauem Hintergrund (Farbe: Pantone Reflex blue) aufgenäht. Die Sterne stehen nicht für die Gesamtzahl der Mitgliedstaaten der EU, sondern für die der Zahl 12 zugeschriebene Vollkommenheit. Einer anderen, jedoch ungesicherten Überlieferung zufolge gehen die 12 Sterne der E. zurück auf christliche Darstellungen der Heiligen Jungfrau Maria mit Sternenkranz (z. B. im Straßburger Münster), die den Grafiker der E. inspiriert haben sollen. In Deutschland wird die E. neben der Deutschlandfahne (und ggf. der Fahne des jeweiligen Bundeslandes) bei Feier- und Gedenktagen gehisst. Die historischen Ursprünge der E. reichen weiter zurück als die EG. 1955 hat sich der Europarat – eine 1949 gegründete internationale Organisation mit Sitz in Straßburg – auf die Form der E. geeinigt. Der Europarat hatte die EG schon früh aufgefordert, die E. als gemeinsames Symbol zu übernehmen; dieser Forderung waren anfangs nur einzelne Institutionen der EG nachgekommen: zunächst das Europäische Parlament im Jahre 1983, der Rat der EG zwei Jahre später: 1985 hat die EG offiziell beschlossen, die bislang nur vom Europarat benutzte Flagge für die Europäische Gemeinschaft zu übernehmen. Im EU- Verfassungsvertrag (VVE), der 2005 in den Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden gescheitert war, wurde die Europafahne an erster Stelle neben Europahymne (Beethovens »Ode an die Freude«), Motto (»In Vielfalt geeint«), Währung (Euro) und Europatag (9. Mai) als eines der Symbole der EU genannt (Art. I-8 VVE). Im Vertrag von Lissabon (2009) wurde der Verweis auf die Symbole auf politischen Druck einiger EU-Staaten wieder gestrichen, weil staatliche Symbole, so die Kritiker, der EU eine Staatsqualität zuschrieben, die ihr nicht zukomme. 16 EU-Staaten, darunter Deutschland und Österreich, haben sich in der Erklärung Nr. 52 des Vertrags von Lissabon jedoch dafür ausgesprochen, an der Europaflagge und den anderen Symbolen festzuhalten – als Zeichen der »Zusammengehörigkeit der Menschen in der Europäischen Union und ihrer Verbundenheit mit dieser«. Seit 2011 weht auf einem der vier Türme des Reichstagsgebäudes in Berlin als Zeichen für die Verbundenheit des Bundestages mit Europa anstelle der schwarz-rot-goldenen Deutschlandfahne die blaue E.

Literatur

  • C. C. Gialdino: The Symbols of the European Union, E-Book des Centre Virtuel de la Connaissance sur l’Europe (CVCE) (Download über: www.ena.lu).

  • M. Göldner: Politische Symbole der Europäischen Union, Frankfurt a. M. 1988 u. a.

  • R. Bieber: Die Flagge der EG, in: W. Fiedler/G. Ress (Hg.), Verfassungsrecht und Völkerrecht, GS für Wilhelm Karl Geck, Köln 1989, S. 59-77.

  • Süddeutsche Zeitung, 6./7.6.2009, S. 2 (»Aktuelles Lexikon«).

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Große Hüttmann

Siehe auch:

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