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Europäische Agenturen | bpb.de

Europäische Agenturen

T.-C. Bartsch

Die E. sind unabhängige Institutionen, die gegründet werden, um spezielle Aufgaben für die EU oder deren Mitgliedstaaten zu übernehmen. Dabei gibt es 5 verschiedene Typen von E.:

1. Es gibt sog. Gemeinschaftsagenturen,

2. Agenturen für den Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik,

3. Agenturen für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen sowie

4. Exekutivagenturen und

5. Agenturen und sonstige Organe von Euratom.

Die Aufgaben der E. betreffen rechtliche, technische und wissenschaftliche Fragen. Die Leistungen der E. reichen von der reinen Beobachtung und Beratung bis hin zur eigenständigen Aufsicht, Entscheidung und Kontrolle in bestimmten Bereichen. Zusammen mit den im Aufbau befindlichen Agenturen waren 2010 insgesamt 46 E. aktiv. Die ersten E. wurden 1975 gegründet (Cedefop, EUROFOUND). Einen regelrechten Boom von Gründungen gab es nach dem Jahr 2000, als über 20 Agenturen eingerichtet wurden. Eine Ursache für die Etablierung von E. war, dass die EG v. a. im Rahmen des Binnenmarktes seit den 1970er-Jahren zunehmend Regelungen verabschiedet hat und für deren Umsetzung, Kontrolle und Weiterentwicklung neue Institutionen benötigte. Die große Anzahl von neuen E. wurde, insbesondere auch in Deutschland, wegen Intransparenz und unzureichender Abgrenzung der Zuständigkeiten kritisiert. Die EU-Kommission versuchte 2008, mit einem Vorschlag für einen einheitlichen rechtlichen Rahmen diese Kritik zu entkräften. Bei der Standortverteilung der E. sollen möglichst viele EU-Staaten zum Zuge kommen; weil die Einrichtung einer Agentur in einem Land mit Prestige und finanzieller Unterstützung verbunden ist, kommt es im Kreis der EU-Staaten immer wieder zu Streit darüber. Die E. sind auf 22 Mitgliedstaaten verteilt, wobei Belgien mit allein 7 E. die meisten Agenturen beheimatet. E. werden zumeist von einem Direktor geleitet und haben einen Verwaltungsrat, in dem Vertreter der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission beraten und entscheiden. Bei Exekutivagenturen tritt ein sog. Lenkungsausschuss mit Kommissionsvertretern an die Stelle des Verwaltungsrates. Die Größenordnung der Haushalte reicht von wenigen Mio. (ISS) bis hin zu 351 Mio. (OHIM).

Internet

Literatur

  • M. Kaeding: Europäische Agenturen – ein Forschungsfeld im Werden, in: integration, H. 1/2019, S. 55–66.

  • B. Rittberger/A. Wonka (Hg.): Agency Governance in the EU, London 2012.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: T.-C. Bartsch

Fussnoten