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Feinstaubrichtlinie | bpb.de

Feinstaubrichtlinie

A. Eppler

Die F. [auch: Luftqualitätsrichtlinie] der EU wurde 1999 verabschiedet und ist Teil eines Maßnahmenpakets der EU zur Luftreinhaltung. Sie legt Grenzwerte und einen Jahresmittelwert für Luftschadstoffe (Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel, Blei) fest und gibt Anweisungen für differenzierte Gegenmaßnahmen. Zahlreiche Großstädte verstoßen gegen die Grenzwerte. Die Mitgliedstaaten stellen aufgrund der F. Luftreinhaltepläne zur Schadstoffminimierung auf. Kommunen richten aufgrund der F. Umweltzonen ein und geben Umweltplaketten aus. Die Schadstoffwerte sind jedoch z. T. trotz Einführung von Umweltzonen erheblich gestiegen, und es muss über zusätzliche Wege der Minimierung des Schadstoffausstoßes nachgedacht werden. Im Juli 2008 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gesprochen, demzufolge die Bürger von den Kommunen konkrete Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung einfordern können.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Eppler

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