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Partizipationsmöglichkeiten der EU-Bürger | bpb.de

Partizipationsmöglichkeiten der EU-Bürger

S. Seeger

Die P. [lat.: participare, dt.: teilnehmen lassen] wurden in der Vergangenheit kontinuierlich ausgeweitet. Grund dafür war die von vielen Seiten vorgebrachte Kritik am Demokratiedefizit der EU. Es wurde bemängelt, dass die EU lange als Elitenprojekt betrieben worden sei, ohne die Bürger ausreichend einzubeziehen.

P. sollen sowohl die demokratische Legitimation als auch die Effizienz der EU stärken. Die EU-Verträge nennen v. a. im Zusammenhang mit dem Konzept der Unionsbürgerschaft eine Reihe von P.:

• Unionsbürger besitzen das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament (EP);

• sie können Petitionen an das EP richten;

• Anfragen beim Europäischen Bürgerbeauftragten stellen und sich

• schriftlich in einer der EU-Amtssprachen an die Organe und Einrichtungen wenden.

Jede natürliche Person kann zudem eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen, sofern sie unmittelbar und individuell von einer Entscheidung betroffen ist.

Der Vertrag von Lissabon (2009, VvL) übernimmt und ergänzt die bestehenden P. Er schuf mit der europ. Bürgerinitiative eine neue P.: Mind. 1 Mio. Unionsbürger und -bürgerinnen können seit 2012 die Kommission auffordern, sich mit einer bestimmten Thematik zu befassen. Der VvL legt zudem besonderen Wert auf die Einbeziehung von repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.

Neben den vertraglich garantierten P. gibt es zahlreiche weitere Beteiligungsmöglichkeiten. Insbesondere seit der Verabschiedung des sog. Governance-Weißbuchs (»Regieren«) liegt der Fokus der EU-Kommission auf der Einbeziehung von Interessenvertretern und Experten. Diese können in Konsultationsverfahren und deliberativen Entscheidungsprozessen ihre Expertise einbringen. In der jüngeren Vergangenheit wurden die P. zudem über Internetportale ausgeweitet. Darüber hinaus gibt es in manchen Mitgliedstaaten P. über Referenden. Als problematisch gilt, dass die Unionsbürger nur in begrenztem Maße von den P. Gebrauch machen. Die Wahlbeteiligung bei den EP-Wahlen sank seit der ersten Direktwahl 1979 kontinuierlich, 2004 lag sie bei 45,6 %, 2019 ist sie jedoch wieder gestiegen. Die Unionsbürger denken laut Umfragen, dass ihre Stimme in der EU wenig zählt. Dies wird auf verschiedene Gründe zurückgeführt:

• zum einen auf mangelnde Informationen über das politische System der EU;

• zum anderen auf nur schwach ausgeprägte intermediäre Strukturen (Parteien, Verbände, Medien) auf europ. Ebene und schließlich

• auf die Tatsache, dass sich insbesondere die alternativen P., wie sie v. a. die Kommission fördert, nur an einen verhältnismäßig kleinen Adressatenkreis richten.

Literatur

  • A. Hurrelmann: Demokratie in der Europäischen Union: Eine Bestandsaufnahme, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), H. 32/2008, S. 3-9.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: S. Seeger

Fussnoten

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