Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
1. Begriff
Arbeitsmarktpolitik im weiteren Sinne - meist deckungsgleich mit "Beschäftigungspolitik" verwendet - bezeichnet die institutionellen, prozessualen und entscheidungsinhaltlichen Dimensionen gesamtwirtschaftlicher politischer Steuerung des Arbeitsangebotes und der Arbeitsnachfrage. Im enger definierten Sinne ist Arbeitsmarktpolitik der Fachausdruck für die selektive - nach Gruppen, Sachbezügen, Raum und Zeit differenzierende - Politik der Arbeitsmarktförderung, insbesondere im Sinne des Arbeitsförderungsgesetz von 1969.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
