Bundesstaat/Föderalismus
1. Begriff und historischer Hintergrund
Bundesstaat (Bs) steht begrifflich zwischen den Polen Staatenbund und Einheitsstaat. Er versucht das Spannungsverhältnis von Vielfalt und Einheit dadurch produktiv zu bewältigen, dass die staatlichen Funktionen territorial aufgegliedert werden auf zwei selbständige politische Träger, die Gliedstaaten und den Zentralstaat (in D Länder und Bund). Wie die historische Realität zeigt, deckt der Bs-Begriff eine erhebliche Bandbreite unterschiedlicher Gestaltungsmöglichkeiten mit stärkerer Orientierung an einem der beiden Pole (konföderaler bzw. unitarischer Bs). Der bundesstaatliche Gehalt eines konkreten politischen Systems kann nie allein aus den normativen Vorgaben (Verfassung) abgeleitet werden, sondern hängt ab von der faktischen Unterfütterung durch die Entwicklungen insbesondere in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die die Dynamik des Bs als eines schwierigen Balanceaktes prägen. Eine Position betrachtet den Bs ohnehin nur als Zwischenstation auf dem Wege zum Einheitsstaat, wobei die bisherigen internationalen Erfahrungen allerdings nicht für die Zwangsläufigkeit einer solchen "Einbahnstraße" sprechen.
Bs ist eng mit dem meist umfassender verstandenen Begriff Föderalismus verknüpft. Für den Bs werden prinzipiell zwei Rechtfertigungsgründe genannt. Zum einen ermögliche er in Form von Gliedstaaten die staatlich-institutionelle Repräsentation regionaler Unterschiede, z.B. ethnischer, sprachlicher, kultureller, religiöser Art und erlaube zugleich eine meist aus ökonomischen, militärischen und außenpolitischen Gründen gewünschte höhere Integration in einem größeren Verbund - Zentralstaat. In diesem Begründungsstrang steht die Integrationsaufgabe im Vordergrund, die Berücksichtigung heterogener, regional konzentrierter Interessen und Merkmale, eine Aufgabe, die gerade bei der geschichtlichen Entstehung von Bs häufig anzutreffen ist. Zum anderen wird die Machtaufgliederung im Dienste der Freiheitssicherung genannt, da mit dem Bs eine vertikale Gewaltenteilung verbunden sei. Im Kontext dieser Begründung werden auch weitere ergänzende bzw. konkretisierende Aspekte genannt wie Subsidiaritätsprinzip, größere Experimentiermöglichkeiten, vermehrte Partizipationschancen sowohl für die Bürger wie für Organisationen - z.B. regionale Parteien und regionale Regierungschancen für die zentralstaatliche Opposition - sowie die Möglichkeit, den Problem- und Protestdruck auf verschiedene staatliche Ebenen zu verteilen.
Föderalistische Strukturen unterschiedlicher Art haben in der deutschen Geschichte eine wichtige Rolle gespielt. Der erste formale Bs als "kleindeutsche Lösung", das Kaiserreich von 1871, war charakterisiert durch die starke dynastische Komponente, das extreme Übergewicht Preußens mit fast 2/3 der Einwohner und Fläche und eine Finanzverfassung - der Lackmustest der Gewichtsverteilung im Bs -, die das Reich über Matrikularbeiträge als Hauptfinanzquelle zum Kostgänger der Gliedstaaten machte. In der Weimarer Republik wurde der Bs "demokratisiert" und nunmehr die Zentralstaatsebene zum dominanten Akteur auch in der Finanzverfassung, das extreme Übergewicht Preußens auf der Länderebene aber blieb erhalten. Mit dem Dritten Reich wurden entsprechend der nationalsozialistischen Ideologie die föderalistischen Strukturelemente zugunsten eines rigiden Einheitsstaates beseitigt.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
