Demokratie in Deutschland
1. Die antitotalitäre Neugründung
Die deutsche Demokratie ist in Auseinandersetzung mit der politisch-moralischen und militärisch-materiellen Katastrophe des "Dritten Reiches" und in Abgrenzung vom Kommunismus sowjetischen Musters entstanden. Dieser doppelte antitotalitäre Konsens und das immer wieder auflebende Fragen nach den Fehlentwicklungen der Vergangenheit prägen die innere und äußere Verfassung ebenso wie die Strukturen und Mentalitäten.
Sowohl die grundsätzlichen Aussagen des Grundgesetzes zur "Würde des Menschen" (Art. 1) und zur Gleichheit aller ohne Unterscheidung des Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens und der religiösen oder politischen Anschauungen (Art. 3) wie auch seine Organisationsregeln beziehen sich auf die Sicherung der Demokratie. Die institutionelle Ordnung ist auf die Regulierung und Kontrolle der Macht gerichtet, um sowohl Machtmissbrauch wie Machtverlust zu vermeiden.
Die Verfassungsordnung, die 1948/49 im Parlamentarischen Rat entstanden ist, beruht auf einer verantwortlichen und handlungsfähigen Regierung, der unabhängige Kontrollgewalten, Grundrechte und Verfassungsverfahren gegenüberstehen. Tragende Prinzipien sind der Parlamentarismus, die Gewaltenteilung, der Föderalismus (Bundesstaat), der Sozialstaat und das Mehrparteienprinzip. Da die demokratischen Parteien ebenso wie die Länder vor dem Bund existierten und an dessen Errichtung beteiligt waren, genießen sie nach ihrer Unterdrückung durch zwei Diktaturen eine besondere Legitimität. Mit einem starken Bundesverfassungsgericht und einer unabhängigen Bundesbank, dem institutionellen Vorbild der Europäischen Zentralbank, wurden neu konzipierte Organe geschaffen, die gegenüber der Regierung als Gegengewichte wirken sollten. Wehrbeauftragter, Datenschutzbeauftragter (Datenschutz) und Ausländerbeauftragte traten später hinzu. Sicherungen wie das konstruktive Misstrauensvotum, die alleinige Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts für Parteienverbote und die Fünf-Prozent-Klausel gehören in den antitotalitären Entstehungszusammenhang. Die Einschränkung demokratischer Rechte gegenüber undemokratischen Bestrebungen und die Nichttoleranz gegenüber Antidemokraten werden als streitbare Demokratie bezeichnet. In einer Reihe wegweisender Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht aus dem Grundgesetz zentrale demokratische Maßstäbe entwickelt, bei den Verbotsverfahren gegen SRP 1952 und KPD 1956 formulierte es den Grundsatz der "freiheitlichen Demokratie". Bei späteren Entscheidungen wurden die Rechte der freien Meinungsäußerung bekräftigt, die Staatsfreiheit der Medien ausgestaltet und das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" entwickelt.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
