Energiepolitik
Einleitung
Energiepolitik ist in der Bundesrepublik Teil der allgemeinen Wirtschaftspolitik und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit. Die Energiepolitik wird von der Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern formuliert. Die energiepolitischen Ziele stellen ein magisches Vieleck dar. Zu den traditionellen Zielen, sichere, wirtschaftliche und ausreichende Energieversorgung, kamen nach den Ölpreiskrisen der 1970er Jahre Ziele wie sparsamer und rationeller Energieeinsatz, breitgefächerte Versorgung und Umweltverträglichkeit hinzu (Erdmann 1992).
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
