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Frauen und Politik

1. Gleichberechtigung als Basis für Chancengleichheit



Mit der am 15.11.1994 in Kraft getretenen Verfassungsreform wurde Art. 3, Abs. 2 GG - "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" - durch folgenden Satz ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Diese vage und deshalb kontrovers auslegbare Kompromissformel war der kleinste gemeinsame Nenner, auf den die Verfassungskommission unter dem Druck eines breiten Frauenbündnisses festgelegt werden konnte. Die Ergänzung geht faktisch hinter den Einigungsvertrag zwischen BRD und DDR von 1990 zurück, der immerhin die Zusicherung enthält, die Gesetzgebung zur Gleichberechtigung "weiterzuentwickeln" und "bei der Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern die Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gestalten" (Art. 31). Damit wurde das Ziel anvisiert, der familialen Verantwortung beider Elternteile künftig stärker Rechnung zu tragen und so bessere Voraussetzungen für ein partnerschaftliches Zusammenwirken in allen Lebensbereichen zu schaffen. In ihren Programmen für die Bundestagswahl 2002 traten alle im Parlament vertretenen Parteien - mit unterschiedlichen Akzentuierungen - für eine Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf u.a. durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung von Kindern ein (Familienpolitik).

In der DDR galt die umfassende Integration der weiblichen Bevölkerung in den Arbeitsprozess als Nachweis verwirklichter Gleichstellung. Anders als in der BRD betrachteten fast alle Frauen kontinuierliche Erwerbstätigkeit als festen Bestandteil ihrer Lebensplanung. Ein ausreichendes Angebot an öffentlicher Kinderbetreuung und Sonderregelungen für berufstätige Mütter erleichterten einerseits zwar die Doppelbelastung, verfestigten andererseits aber ebenfalls die herkömmliche Arbeitsteilung. Bei allen Unterschieden - insbesondere hinsichtlich der Erwerbsquote und der damit verbundenen finanziellen Selbständigkeit - war die Situation der Frauen in einem wesentlichen Punkt vergleichbar: Die Abgrenzung sog. geschlechtstypischer Handlungsfelder wurde durchbrochen, nicht aber aufgehoben. Frauen hatten in Wirtschaft und Wissenschaft, in Verwaltung und Politik auch bei gleicher Qualifikation und Einsatzbereitschaft wie männliche Konkurrenten erheblich schlechtere Aufstiegschancen.

Die Diskussion über das Geschlechterverhältnis, vor allem über androzentrische Machtstrukturen, verlief allerdings sehr unterschiedlich. In der DDR fand sie öffentlich praktisch nicht statt. Auch der DFD, die einzige zugelassene Frauenorganisation, stellte sich vorbehaltlos hinter die Positionen der SED und deren Entscheidungsmonopol. Den Medien und auch der Wissenschaft waren nicht parteikonforme Stellungnahmen in aller Regel verwehrt. Erst in den 80er Jahren konnte das sozialistische Gleichberechtigungsverständnis in Fachzeitschriften gelegentlich kritisch analysiert werden. Als eine Art "Ersatzöffentlichkeit" wirkte die Behandlung gesellschaftlicher Krisensymptome in der belletristischen Literatur.

In der BRD gab es dagegen einen breitgefächerten Diskurs, in den Parteien und Gewerkschaften, Frauen-, Familien- und Berufsverbände, Kirchen und Wissenschaft ihre teilweise äußerst kontroversen Standpunkte einbrachten. Insbesondere die autonome Frauenbewegung förderte seit Beginn der 70er Jahre die Sensibilität für offene und versteckte Diskriminierungen und gab damit Anstöße, die zum Teil auch politisch umgesetzt wurden.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.