Gesellschaft/Sozialstruktur
1. Gesellschaft (G.)
1.1 Zum Begriff bürgerliche Gesellschaft
Dem Wortursprung nach bedeutet Gesellschaft die Vereinigung mehrerer Gefährten oder ein freundschaftliches Beisammensein. In der deutschen Sprachentwicklung ist der Begriff mit dem der Gemeinschaft und der Genossenschaft aufs Engste verknüpft. Wichtiger war jedoch die griech. und die lat. Begriffsgeschichte, denn seit Plato (428-348) und Aristoteles (384-322) haben die Begriffe Staat und bürgerliche G. (lat. societas civilis) einen bis heute beibehaltenen Sinn: eine größere Gruppe von Menschen (z.B. die griech. Polis), die in einem komplexen Zusammenhang wechselseitig eingebrachter Fähigkeiten, Bedürfnisse und Hilfen stehen (vgl. Plato, Politeia, 3, 9c) und auf einem klar definierten Territorium leben, sowohl nach innen wie nach außen als soziale Einheit zu definieren. Hinzuzunehmen ist die anthropologische Bestimmung, "dass der Mensch von Natur ein nach der staatlichen Gemeinschaft strebendes Wesen (Zoón politikón) ist" (Aristoteles, Politik, 1278b).
In allen Etappen der europäisch-abendländischen Staats- und Gesellschaftstheorie ist dieser ursprüngliche Sinn aufweisbar (vgl. Riedel, 1975) Er lebte weiter im Bürgertum der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen (Freien) Städte und Stadtrepubliken. Unter den Bedingungen des Frühkapitalismus, der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen bildete sich die spezifische Form der bürgerlichen G. der Neuzeit zugleich als Marktgesellschaft, als politisch-nationale Einheit und als Rechtsgesellschaft zur Verwirklichung der Freiheits- und Gleichheitsansprüche jedes Menschen heraus.
Auch die Bundesrepublik Deutschland ist entsprechend den Prinzipien ihres "Gesellschaftsvertrages" dem Typus bürgerliche G. zuzuordnen, für den die Trennung von Staat (der u.a. für die innere, v.a. rechtliche und soziale Sicherheit und für die äußere Sicherheit der Bürger zuständig ist) und Gesellschaft (der Handlungssphäre freier Bürger) konstitutiv ist. Dies wird auch nicht aufgehoben durch die "Verschränkungen" zwischen den Bereichen, wie sie mit den Schlagworten von der "Verstaatlichung der Gesellschaft" und der "Vergesellschaftung des Staates" zum Ausdruck kommen.
Die Konzeptualisierungen des G.s-Begriffs in den Sozialwissenschaften, der Rechtswissenschaft und Allgemeinen Staatslehre gewannen in dem Maße an Bedeutung, wie damit bestimmte Ordnungsvorstellungen über das richtige Zusammenleben verknüpft wurden. Die civil society wie die Gesellschaftsmodelle des Liberalismus, des Sozialismus und Kommunismus basieren auf einem Menschenbild, das den zivilen (= gesitteten), vernunftbegabten Bürger voraussetzt, für dessen allseitige Entwicklung seiner Fähigkeiten und seiner Freiheit die Organisation der Gesellschaft optimale Voraussetzungen schaffen muss. Jedoch liegen seit der Entwicklung dieser Gesellschaftsmodelle pessimistische (T. Hobbes, 1588-1679) und optimistische (J.J. Rousseau, 1712-1778) Auffassungen vom Menschen im Widerstreit und beeinflussen die Staats- und Gesellschaftskonzeptionen, ebenso wie die Programme politischer Parteien.
1.2 Gesellschaft im soziologischen Verständnis
Die Entwicklung der Soziologie als Wissenschaft ist mit der Herausbildung der neuzeitlichen bürgerlichen G. seit dem 17. Jh. und dem Verstehenwollen dieser besonderen Form menschlichen Zusammenlebens eng verknüpft. Sieht man von wichtigen Vorläufern ab, zu denen die Aufklärungsphilosophie, die schottischen Moralphilosophen, die Gesellschaftslehre des deutschen Idealismus ebenso gehören wie L. von Stein (1815-1890) und K. Marx (1818-1883), so hat erst F. Tönnies (1855-1936) einen spezifisch soziologischen G.-Begriff entwickelt.
In "Gemeinschaft und Gesellschaft" (zuerst 1887) analysierte er die Entwicklung von der ständisch-feudalen, agrarischen G. zur modernen Industrie-G. mit ihren Trends der Anonymisierung und der Selbstständigkeit des Individuums. So lässt sich nach F. Tönnies G. denken, "als ob sie in Wahrheit aus getrennten Individuen bestehe, die insgesamt für die allgemeine G. tätig sind, indem sie für sich tätig zu sein scheinen". War das "Zeitalter der Gemeinschaft (...) durch den sozialen Willen als Eintracht, Sitte, Religion bezeichnet", so ist es das der G. "durch den sozialen Willen als Konvention, Politik, öffentliche Meinung. Und solchen Begriffen entsprechen die Arten des äußeren Zusammenlebens". Einige Phänomene dieses generellen Strukturwandels seien hervorgehoben:
- Die für immer breitere Bevölkerungsschichten sich durchsetzende Trennung von Wohn- und Arbeitsplatz mit ihren weitreichenden personalen, familialen und sozialen Folgen;
- die Entpersonalisierung der Arbeitsbeziehungen in dem Sinn, dass nicht mehr persönliche Abhängigkeiten wie in der ständisch-feudalen Gesellschaft strukturbildend sind, sondern die Freisetzung des Einzelnen zu selbst gewählter Arbeit;
- die Ablösung der bisherigen Formen sozialer Sicherheit für Krankheit und Invalidität, Armut und Alter durch gesellschaftliche Formen, d.h. eine abstrakte, persönlich nicht mehr erfahrbare Solidargemeinschaft;
- die Verstädterung der Siedlungs- und Lebensweise mit ihren (möglichen) Folgen der Anonymisierung und Vereinzelung, aber auch der Individualisierung der Lebensweise;
- die Ablösung von ständischen Rechten, Privilegien und Regelungen der Daseinsgrundlagen durch ein einheitliches, die Gleichheit aller voraussetzendes und bewirkendes Recht (die bürgerliche G. als Rechts-G.);
- die sich herausbildende, relative Autonomie wichtiger gesellschaftlicher Teilbereiche, die zu einer "Rollen"-Differenzierung des individuellen Verhaltens und Orientierens führte und damit zum Problem, die einzelnen Rollen zu lernen und zu integrieren. Beruf und Arbeit, Bürokratie, Politik, Freizeit, Öffentlichkeit, Kultur, Erziehungs- und Gesundheitswesen und selbst die Kirchen bilden sich zu eigenen Sphären aus, bekommen großorganisatorische, gesellschaftliche Dimensionen und damit Trends zur Anonymisierung gegenüber dem Einzelnen;
- gesellschaftliche Universalien (auch: evolutionäre Universalien), an wichtigster Stelle das Rechtssystem, aber auch Geld, Bürokratie, universalistische Normen (und Rollen) und die Wirkungen der Medien, der (Massen-)Kommunikation gewinnen einen zunehmenden Einfluss auf Struktur, Entwicklung und Steuerung der G. und ihrer Teilsysteme wie auf die individuelle Orientierung.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
