Gesetzgebung
1. Entstehungsgeschichte
Allgemein gültige Gesetze sind in der Aufklärungszeit in den deutschen Staaten eingeführt worden. Damit sollten die Willkürlichkeit der Herrschaftsausübung überwunden und einheitliche Prinzipien im ganzen Staatsgebiet durchgesetzt werden. Mit den Verfassungen, die sich die meisten deutschen Staaten zwischen 1810 (Sachsen-Weimar) und 1851 (Preußen) gaben, wurde die Mitwirkung der Parlamente an der Gesetzgebung festgelegt. Dabei konnte an das ältere ständische Haushaltsrecht angeknüpft werden. Entsprechende Rechte bekam 1871 der Reichstag, der dabei mit dem Bundesrat und dem Monarchen zusammenwirken musste. Aus dieser Tradition heraus nimmt die Idee der Gewaltenteilung in den deutschen Verfassungen einen wichtigen Platz ein, wenngleich das Spannungsverhältnis zwischen Regierung und Parlament immer mehr vom Parteienkonflikt überlagert wird, in dem die Regierung gemeinsam mit der Parlamentsmehrheit eine Seite bildet.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
