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Gesundheitspolitik

1. Begriffe - Ziele - Träger



Unter Gesundheitspolitik (G.) versteht man alle Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, die sich auf die Gesundheitsvorsorge, die Krankheitsbehandlung und die Krankheitsfolgen beziehen. In ihrer jeweiligen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Ausformung, wie sie hauptsächlich durch die Krankenversicherungsgesetzgebung erfolgt, bestimmen sie die Struktur des Gesundheitswesens. Die Ziele der G. lassen sich nach drei Ebenen unterscheiden. Auf der gesellschaftlichen Ebene steht das Solidaritätsprinzip im Vordergrund. Im Bedarfsfall soll jeder Bürger unabhängig von Einkommen und sozialem Status Anspruch auf die notwendige Gesundheitsversorgung haben. Auf der medizinischen Ebene geht es um die bestmögliche Qualität der Gesundheitsversorgung unter Wahrung der menschlichen Würde und Freiheit. Auf der ökonomischen Ebene geht es um die kostengünstige Versorgung mit Gütern und Diensten. Die verfügbaren finanziellen Mittel sollen nicht nur effektiv, sondern auch effizient verwendet werden. Diese Ziele stehen im Konflikt miteinander. Ihnen wird von den einzelnen Akteuren im Gesundheitssektor auf Grund verschiedener Interessenlagen eine unterschiedliche Priorität eingeräumt. Der Versuch, diese Ziele gleichzeitig zu verwirklichen, bestimmt die Konflikt- und Konsensprozesse der G. Die Ausgestaltung dieser Ziele erfolgt vor allem durch die Bundesgesetzgebung. Daher sind die politisch-parlamentarischen Institutionen auf Bundesebene, insbesondere die jeweiligen Bundesregierungen, die wichtigsten Adressaten und Entscheidungsträger zur Schaffung des Ordnungs- und Leistungsrahmens der G. Sowohl bei der Politikformulierung als auch bei der Durchführung von Gesetzen und Programmen wirken aber noch eine Vielzahl anderer Akteure mit. Sie sind teilweise gleichzeitig Träger und Organe des Gesundheitswesens. Hierzu gehören die Parteien, die Länder und Kommunen, die gesetzliche und private Krankenversicherung, die freien gemeinnützigen Organisationen und die Selbsthilfegruppen; ferner die Interessenverbände, die in der ambulanten und stationären Versorgung, in der Arzneimittelversorgung und bei sozialen Diensten tätig sind. In keinem anderen sozialpolitischen Bereich ist ein derartig stark ausgeprägtes korporatistisches Steuerungssystem vorhanden.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.