Gewerkschaften
Nach einer Phase des Aufschwunges in den 70er Jahren stehen die bundesdeutschen Gewerkschaften, ebenso wie zahlreiche Gewerkschaftsorganisationen entwickelter westlicher Industriestaaten in den letzten 20 Jahren vor zahlreichen Problemen, die sich aus Individualisierungstendenzen, der Globalisierung und insbesondere aus dem sozialökonomischen Strukturwandel ergeben. Die Entwicklung von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft und die Tertiarisierung des Produktionssektors veränderten die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft in einer Richtung, die die Rekrutierung der Gewerkschaftsmitglieder eindeutig verschlechterte. So schrumpften einerseits die Mitgliederpotenziale der Gewerkschaften in den alten Industrien, wie z.B. Bergbau, Eisen und Stahl, Werften und Textil, d.h. in Wirtschaftszweigen mit einem hohen Anteil von Facharbeitern, den "geborenen" Gewerkschaftsmitgliedern, andererseits wuchs im Dienstleistungssektor und aufgrund der Tertiarisierung des Produktionssektors die Gruppe der Angestellten, die für die Gewerkschaften eindeutig schwieriger zu organisieren ist. Dieser Prozess war und ist begleitet von einer stetig zunehmenden Internationalisierung der Produktion und der Dienstleistungen, von wachsenden Arbeitslosenzahlen (2002 im Jahresdurchschnitt über 4 Mio.), von einer Zunahme der Zahl der Teilzeitbeschäftigten, der Leih- und Heimarbeiter und der unselbständig Selbständigen usw., mit relativ hohen Anteilen von Frauen, unqualifizierten und ausländischen Arbeitnehmern, die bisher in den Gewerkschaften eindeutig unterrepräsentiert sind. Extreme Mitgliederverluste in zahlreichen Industriestaaten (z.B. Großbritannien, Frankreich, USA, Japan usw.) bzw. kontinuierlich zurückgehende Mitgliederzahlen (seit 1991), wie z.B. in der BRD, waren die Folge. Da Gewerkschaften hinsichtlich ihrer Ressourcen und Legitimation als Interessenvertretungsorganisation der Beschäftigten auf eine breite Mitgliedschaft angewiesen sind, stellt dieser Mitgliederrückgang zweifellos eine Schwächung der Gewerkschaften, d.h. ihres Konfliktpotentials dar. Dennoch wäre es völlig übertrieben, von einem Ende der Arbeiter- oder Gewerkschaftsbewegung zu sprechen. Verglichen mit den Organisationsquoten der 50er und 60er Jahren ist der heutige Organisationsgrad der bundesdeutschen Gewerkschaften keineswegs als dramatisch einzuschätzen. Außerdem zeigt das Beispiel der skandinavischen Gewerkschaftsbewegungen, dass sozialökonomischer Strukturwandel, Individualisierung und Globalisierung nicht notwendigerweise zu Mitgliederrückgang führen müssen.Mit einem Zuwachs von ca. 4 Mio. Mitgliedern aus den neuen Bundesländern (vgl. Tabelle 1) wurde der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) 1991 mit ca. 12 Mio. Mitgliedern die größte gewerkschaftliche Dachorganisation in Europa. Die Probleme waren damit jedoch keineswegs gelöst; denn der sozialökonomische Strukturwandel ging nicht nur in den neuen Bundesländern weiter. Zwischen 1991 und 2001 verloren die DGB-Gewerkschaften mehr als ein Drittel ihrer Mitglieder, wobei die Mitgliederverluste in den neuen Bundesländern, insbesondere die der IG Metall, der Gewerkschaft Textil und Bekleidung sowie der Deutschen Postgewerkschaft, ein dramatisches Ausmaß annahmen. Auch die DAG (heute ver.di), die eigentlich von der Entwicklung zur Dienstleistungsgesellschaft profitieren müsste, verlor von Ende 1990 bis Ende 1995 ca. 70.000 Mitglieder (Stand der Mitgliederzahlen am 31.12.1995 ca. 507.000). Dieser Mitgliederverlust konnte auch in den letzten drei Jahren nicht gestoppt werden, wie ein Blick auf Tabelle 2 verdeutlicht. Hinzu gekommen sind eine Reihe neuer Herausforderungen und Schwierigkeiten, die sich auch heute noch aus dem Prozess der Vereinigung ergeben.
Eingebunden in unterschiedliche Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme, verlief die Entwicklung in der DDR und der BRD völlig verschieden. Während in der BRD nach kontroversen Debatten in der Gründungsphase (1945-49) in organisatorischer Hinsicht eine föderativ strukturierte Dachorganisation mit autonomen Einzelgewerkschaften gegründet wurde, entstand demgegenüber in der DDR eine - ab 1948 nach dem leninistischen Prinzip des demokratischen Zentralismus ausgerichtete - Einheitsorganisation mit abhängigen Einzelgewerkschaften ohne Tarif- und Finanzhoheit. Nach der Gründung des DGB war das zentrale Thema in der Diskussion um die Organisationsform das Verhältnis der Einzelgewerkschaften zum Dachverband. Begünstigt durch die 1949 erfolgte Verteilung der Kompetenzen zugunsten der Einzelgewerkschaften (siehe Finanz- und Tarifhoheit der Mitgliedsgewerkschaften), erhielten in der Hauptsache die großen Einzelgewerkschaften, und nicht der Dachverband, den größten Einfluss auf die wichtigsten gewerkschaftspolitischen Entscheidungen. Weder eine 1962 erfolgte Satzungsänderung, die die Position des Geschäftsführenden Bundesvorstandes stärkte, noch der dritte außerordentliche DGB-Bundeskongress, der die Frage der Kompetenzverteilung verhandelte, konnten die strittige Frage der Machtverteilung zwischen DGB und Einzelgewerkschaften zugunsten einer Stärkung des Dachverbandes einer Lösung näher bringen. Nicht zuletzt durch die schwierige Finanzsituation einiger Einzelgewerkschaften verstärkt, führte die Reformdiskussion im DGB nicht zu einer Neuordnung der Kompetenzen, sondern lediglich zu Zusammenschlüssen und zum Teil zu mehr Kooperation zwischen den Einzelgewerkschaften.
Die im Jahr 2000 gestellte Prognose, dass die bereits erfolgten Fusionen von IG Druck und Papier, der Gewerkschaft Kunst und der Rundfunk-Fernseh-Film-Union zur IG Medien und der IG Bau-Steine-Erden mit der Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft zur IG Bauen-Agrar-Umwelt, der Zusammenschluss von IG Chemie-Papier-Keramik, IG Bergbau und Energie und Gewerkschaft Leder sowie die Übernahme der Gewerkschaft Textil und Bekleidung durch die IG Metall nur einen Zwischenschritt der Neuordnung der Gewerkschaftslandschaft darstellten, hat sich bestätigt. Ob diese Fusionen eine bessere Betreuung bzw. Identifikation mit den neuen Gewerkschaftskonglomeraten bringen werden, mag bezweifelt werden. Neuere vergleichende Gewerkschaftsstudien kommen zu dem Ergebnis, dass die "Erfolgschancen der Mitgliederrekrutierung" von Arbeitnehmern, insbesondere der wachsenden Angestelltenschaft im Dienstleistungsbereich, "größer" sind, wenn das "Gewerkschaftssystem differenziert" ist (Armingeon 2002, 176). Ist diese These zutreffend - die skandinavischen Gewerkschaftsbewegungen scheinen sie zu bestätigen -, dann stellt sich die Frage, ob die von der IG Metall und ver.di angebotene binnenorganisatorische Differenzierung allein ausreicht, um den Gewerkschaftsmitgliedern, die aus den verschiedensten Wirtschaftszweigen und Berufen kommen, die offensichtlich geforderte Identifikation mit den Großorganisationen zu ermöglichen.
Gemeinsam war den beiden großen Dachorganisationen DGB und FDGB lediglich die grundsätzliche Anerkennung des Industrieverbandsprinzips, d.h. beide organisierten alle Arbeitnehmer, ob Arbeiter, Angestellte oder Beamte (gilt nur für die BRD) eines Industrie- oder Wirtschaftszweiges nach dem Grundsatz "ein Betrieb - eine Gewerkschaft". Unterschiedlich waren demgegenüber die Abgrenzungen der Organisationsbereiche der Einzelgewerkschaften, so dass nach der Vereinigung der Streit um einige Mitgliedergruppen, z.B. zwischen der ÖTV und der IG Bergbau und Energie entbrannte.
Unvereinbar waren die Positionen der bundesdeutschen Gewerkschaften und des DGB im Verhältnis zu Parteien /Staat und Arbeitgeber- und Unternehmerorganisationen. Mit Beginn des Kalten Krieges entwickelte sich der FDGB zu einer marxistisch-leninistischen Richtungsgewerkschaft mit quasi-obligatorischer Mitgliedschaft (Organisationsgrad 1986 über 97%) und einer der SED (PDS/SED) eindeutig untergeordneten und deren Führungsanspruch anerkennenden Organisation. Auch wenn der FDGB durchaus begrenzte Mitwirkungsrechte bei der Regelung von betrieblichen und außerbetrieblichen Fragen der Wirtschafts- und Sozial- und Gesellschaftspolitik besaß (Rytlewski 1983: 395; Hürtgen/Reichel 2001), ließ seine Unterordnung unter die SED und seine Einbindung in das politische System der DDR keine eigenständige Politik im Interesse der Mitglieder und der Arbeitnehmerschaft zu. Demgegenüber lassen sich die bundesdeutschen Gewerkschaften (DGB, DAG, die inzwischen in der neuen Dienstleistungsgewerkschaft ver.di aufgegangen ist, CGB, DBB) als Interessenorganisationen mit freiwilliger Mitgliedschaft charakterisieren, die von Parteien, Staat und Arbeitgeber- und Unternehmerorganisationen unabhängig sind. Dabei hat die Überwindung der Richtungsgewerkschaften nach 1945 die Grundlage für eine Politik parteipolitischer Unabhängigkeit der Gewerkschaften verbessert, wobei Unabhängigkeit keineswegs politische Neutralität bedeutet. Trotz enger personeller Verflechtungen zwischen SPD- und DGB-Gewerkschaften (zwischen 75% und 85% der Spitzenfunktionäre des DGB gehörten stets der SPD an, mehr als drei Viertel der SPD-Bundestagsabgeordneten sind Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft) und zwischen CGB und CDU (alle Bundesvorsitzenden des CGB waren bisher CDU-Mitglieder), gibt es keine Unterordnung unter parteipolitische Zielsetzungen, keine wechselseitigen finanziellen Abhängigkeiten, keine Weisungen der Parteizentralen für die gewerkschaftliche Arbeit. Mit dem Hinweis auf die gewerkschaftliche Mehrheit der Bundestagsabgeordneten ist von Kritikern der Gewerkschaften der Versuch unternommen worden, die Existenz bzw. die Gefahr des Entstehens eines Gewerkschaftsstaates in der BRD zu begründen. Das Abstimmungsverhalten der Gewerkschaftsmitglieder im Bundestag verdeutlicht die Unzulässigkeit, von der bloßen Gewerkschaftsmitgliedschaft auf eine aktive und dauerhafte Identifizierung mit den Zielen der Gewerkschaftsführung zu schließen. Entscheidungsanalysen der Gesetze, die für die Gewerkschaften von außerordentlicher Bedeutung sind, z.B. das Mitbestimmungsgesetz von 1976, zeigen, dass der Loyalität der Abgeordneten gegenüber ihrer Partei und Fraktion bzw. der Rücksichtnahme auf die Koalition deutlich größere Bedeutung als der bloßen Gewerkschaftsmitgliedschaft beizumessen ist. Auch die Differenzen (1988) zwischen dem damaligen stellvertretenden SPD-Vorsitzenden O. Lafontaine und den DGB-Gewerkschaften über eine Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich für Besserverdienende oder die bei den aktuellen Verhandlungen (Herbst 2002) auftauchenden Differenzen zwischen dem Berliner Senat und den DGB-Gewerkschaften über Öffnungsklauseln in der Beamtenbesoldung und die zwischen Bundesregierung und DGB-Gewerkschaften über die Agenda 2010 zeigen, dass der Grad der personellen Verflechtungen für sich allein kein ausreichender Indikator für das Verhältnis von SPD und DGB-Gewerkschaften ist.
Zweifellos ist die von verschiedenen politischen Standpunkten geübte Kritik an einer zu starken sozialdemokratischen "Schlagseite" und demzufolge einer mangelnden Autonomie der DGB-Gewerkschaften, zumindest für die Phase der sozialliberalen und rot-grünen Regierungspolitik, nicht ganz von der Hand zu weisen.
Die Gewerkschaften der BRD - wie etwa auch die Österreichs und Skandinaviens - sind weniger konfliktorientiert, sie verhalten sich stärker legalistisch und sind verhandlungsorientierter als die Gewerkschaften der romanischen Länder. Zahlreiche Erfolge der westdeutschen Gewerkschaften wären jedoch ohne betriebliche und außerbetriebliche Konfliktstrategien nicht durchsetzbar gewesen; erwähnt seien aus der Nachkriegszeit nur die Streikdrohung der IG Metall und IG Bergbau (Ende 1950/Anfang 1951) zur Durchsetzung der Montan-Mitbestimmung, der 16wöchige Streik der IG Metall in S.H. 1956/57 zur Erkämpfung der Lohnfortzahlung auch für Arbeiter im Krankheitsfall (Wegfall der Karenztage), die spontanen Streiks in verschiedenen Großunternehmen im Herbst 1969, der Streik der IG Metall 1973 für den sog. Humanisierungs-Tarifvertrag, 1978 (erfolglos) für Arbeitszeitverkürzung in der Stahlindustrie und 1984 für den Einstieg in die 35-Stunden-Woche. Die dennoch überwiegend kooperativ orientierte Politik der Gewerkschaften und die 1966 erfolgte Institutionalisierung der Konzertierten Aktion gemäß §3 des Stabilitätsgesetzes, die nur wenige Jahre erfolgreich arbeitete, sind ebenso wenig wie das 1998 begründete Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit zwischen Bundesregierung, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden ein ausreichender Beleg für eine Einbindung der Gewerkschaften in die staatliche Sozialpolitik und insbesondere die Einkommenspolitik. Sie sind auch kein überzeugender Beleg für eine dominierende Rolle korporativer Strukturen in der BRD.
Aus den DGB-Grundsatz- und Aktionsprogrammen - das gilt auch für das Grundsatzprogramm des DGB von 1996 - und den Schwerpunkten gewerkschaftlicher Tätigkeit lässt sich durchaus eine Doppelfunktion ableiten: einerseits ständige tagespolitische Bemühungen um die Verbesserung der Arbeitssituation, andererseits langfristige gesellschaftspolitische Orientierung und Bildungsarbeit in Richtung auf eine wirtschaftsdemokratische Neuordnung der ökonomischen Strukturen, wobei im Vergleich zur mittel- und langfristig angelegten Gestaltungsfunktion die Schutzfunktion (Arbeitsschutz, kollektive Interessenvertretung innerhalb und außerhalb des Betriebes) eindeutig überwiegt. Das heißt jedoch nicht, dass die gewerkschaftliche Tätigkeit und das Selbstverständnis auf die Funktion eines Ordnungsfaktors im kapitalistischen System reduziert ist. Allerdings bleibt zu fragen, ob die Politik der Gewerkschaften in der BRD durch mangelnde Aktivierung der gewerkschaftlichen Basis und durch unzureichende Vermittlung der tagespolitischen Aktionen und Forderungen mit den gesamtpolitischen Zielen ihrer Grundsatzprogramme es bisher versäumt hat, ihren Handlungsspielraum sowohl gegenüber Legislative und Exekutive (Gesetzgebungsprozess) bzw. gegenüber den Arbeitgebern angemessen zu nutzen.
Im Verlaufe ihrer mehr als 100jährigen Geschichte sind den deutschen Gewerkschaften immer neue Aufgaben und Tätigkeitsfelder zugewachsen; eine DGB-eigene Publikation nennt nicht weniger als 16 gewerkschaftliche Aufgabenfelder, von denen als besonders wichtige die Tarifpolitik, die Durchführung von Arbeitskämpfen, die Zusammenarbeit mit den Betriebsräten, die Mitbestimmung, der Rechtsschutz, die Informations- und Bildungsarbeit, die Pressure-Group-Tätigkeit und die internationalen Gewerkschaftsaktivitäten genannt seien, im Folgenden jedoch lediglich die Tarifpolitik kurz zusammengefasst dargestellt werden soll. Denn nach wie vor stellt die sich jährlich wiederholende Auseinandersetzung der Gewerkschaften mit den Arbeitgeberorganisationen um die Verbesserungen der Arbeitnehmereinkommen als die bei weitem wichtigste Organisationsaufgabe dar. Das in der Verfassung und gesetzlich festgelegte Recht der Gewerkschaften, ohne staatliche Bevormundung in Verhandlungen, notfalls nach Tarifkämpfen, mit den Arbeitgeberorganisationen und den Regierungen als Vertretern des öffentlichen Dienstes, Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und eine Umverteilung der Arbeit (Arbeitszeitverkürzung) zu vereinbaren, ist als eines der wichtigsten Kriterien einer demokratischen Grundordnung zu kennzeichnen. Insgesamt gelang es der gewerkschaftlichen Tarifpolitik im vergangenen Jh. bedeutende Einkommensverbesserungen, Arbeitszeitverkürzungen und Verbesserungen in den Arbeitsbedingungen durchzusetzen; dies gilt insbesondere für die Jahre 1950 bis 1980, in denen sich das Realeinkommen der Arbeitnehmer mehr als verdreifachte. Strukturkrisen in den o.g. Wirtschaftsbereichen, Massenarbeitslosigkeit, Mitgliederverluste und infolgedessen wesentlich schwächer werdende Verhandlungs- und Kampfpositionen der Gewerkschaften führten freilich zu bedeutenden Reallohnverlusten in der ersten Hälfte der 80er und in den 90er Jahren und einer Stagnation der Reallohnentwicklung in der zweiten Hälfte der 80er Jahre bei gleichzeitig z.T. überdurchschnittlich steigendem Gewinn. Bei den z.T. leeren Streikkassen der Einzelgewerkschaften werden die Reallohnverluste der letzten Jahre in den Tarifverhandlungen der nächsten Jahre nicht ausgeglichen werden. Die Tatsache, dass die Jahresarbeitszeit fast und die Lebensarbeitszeit im Vergleich zu 1918 inzwischen mehr als halbiert werden konnten, kann auch als ein großer Erfolg gewerkschaftlicher Tarifpolitik charakterisiert werden.
Demgegenüber kam auf Seiten des FDGB der Tarifpolitik lediglich in der Gründungsphase der DDR Bedeutung zu. Da die Arbeitsmobilisierung mit Hilfe von Propaganda, Wettbewerben und materiellen Anreizen im Interesse der Produktionssteigerung zur Hauptaufgabe des FDGB wurde, der FDGB sich der SED unterordnete und die zentralen und betrieblichen Planvorgaben weitestgehend akzeptierte, verkümmerte diese zentrale Aufgabe und Funktion von Gewerkschaften in marktwirtschaftlich organisierten Gesellschaften vollständig. "Streik" wurde zu einem Fremdwort des realsozialistischen Systems der DDR. Nicht die Interessen der Arbeitnehmer, sondern der Beitrag des FDGB und der Einzelgewerkschaften zur Verwirklichung der Volkswirtschaftspläne stand im Vordergrund des Interesses der FDGB-Funktionäre. Bedeutung für die Mitglieder besaß der FDGB lediglich als "sozialer Verwaltungs-, Verteilungs- und Leistungsgigant" (Gill 1991: 69). Dass der FDGB nicht nur die Sozialversicherung verwaltete, sondern auch das größte Reiseunternehmen der DDR leitete, erklärt u.a. auch den außerordentlich hohen Organisationsgrad vor der Wende. Der demokratische Zentralismus, der jede echte Partizipation und Initiative der Mitglieder trotz zahlreicher gesetzlich zugestandener Mitwirkungsrechte auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene verhinderte, und die Entwicklung des FDGB zum Transmissionsriemen der Parteiführung nahmen ihm fast jede Möglichkeit, im Interesse der Mitglieder eine Schutz- und Gestaltungsfunktion wahrzunehmen.
Diese Gegenüberstellung der Entwicklung von FDGB und westdeutschen Gewerkschaften verdeutlicht, dass zu den Problemen, die sich aus dem sozialökonomischen Strukturwandel und der Globalisierung ergeben, der Vereinigungsprozess die Gewerkschaften mit einer Vielzahl neuer Schwierigkeiten konfrontierte. Die folgende eher pessimistische Einschätzung des Verfassers von 1992: "4 Mio. neue Mitglieder, darunter zahlreiche Rentner und eine wachsende Anzahl von Arbeitslosen, bedeuten keineswegs ein Mehr an Organisationsmacht. Die Gefahr besteht, dass in Kürze mehr als die Hälfte der neuen Mitglieder arbeitslos sein wird und lediglich minimale Beiträge zahlen wird. Die Kosten für die über 1.000 von Seiten des DGB und der Einzelgewerkschaften eingestellten Sekretäre in den neuen Bundesländern (vgl. Tab. 1) werden jedoch steigen." wurde ebenso wie die Charakterisierung des DGB im Osten als "Koloss auf tönernen Füßen" von der Wirklichkeit in negativer Hinsicht deutlich übertroffen. Die schwache Finanzbasis von DGB und Einzelgewerkschaften in den neuen Bundesländern, die hohen Arbeitslosenzahlen, die auch heute noch zu konstatierende geringere Produktivität der meisten Wirtschaftszweige der ehemaligen DDR, die Politik von Arbeitgebern und die Zugeständnisse, die die Bundesregierungen unter H. Kohl, aber auch unter G. Schröder/J. Fischer mit Hinweis auf die lahmende Konjunktur und die leeren Haushaltskassen (auch der Landesregierungen) von den Gewerkschaften erwarten, grenzen deren Möglichkeiten in der Tarifpolitik erheblich ein. Erschwerend kommt hinzu, dass auf Arbeitgeberseite in zahlreichen Branchen inzwischen mehr als die Hälfte der Arbeitgeber nicht mehr Mitglied in den Arbeitgeberorganisationen ist und Löhne weit unter Tarif bezahlt. Demgegenüber lassen sich bei dem Gros der Mitglieder aus den neuen Bundesländern hinsichtlich der gewerkschaftlichen Verhandlungsmacht deutlich überhöhte Erwartungen feststellen. In dem Bestreben, diese Erwartungen zufrieden zu stellen und um zu verhindern, dass die Niedriglöhne in den neuen Bundesländern die Tariflöhne im Westen unter Druck setzen, hatten sich die Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen 1990/91 für eine "offensive Interessenvertretung entschieden, die erstmals Lohnforderungen von der Produktivitätsentwicklung und ökonomischen Rationalität abkoppelt[e]" (Koch-Baumgarten 1992: 44). Die für die neuen Bundesländer erreichten Tariflöhne - verglichen mit dem Westniveau - von durchschnittlich ca. 91% (1999) erfüllten die Erwartungen ebenso wenig wie die noch deutlich niedrigeren Effektiveinkommen. Dies mag neben der hohen Arbeitslosenrate früherer Gewerkschaftsmitglieder wohl ein weiterer Grund für die hohe Austrittswelle in den neuen Bundesländern sein. Die These, dass bei nachlassender Konjunktur und schrumpfenden Verteilungsspielräumen Verteilungskonflikte - insbesondere zwischen West und Ost - "vorprogrammiert" (ebd.) seien, hat sich jedoch nicht bestätigt.
Neben den finanziellen Belastungen des Neuaufbaues und den Schwierigkeiten, zu einem einheitlichen Tarifgebiet zu gelangen, stellte insbesondere der Aufbau effektiver Betriebsvertretungsstrukturen (gewerkschaftliche Vertrauensleute, Betriebsräte) eine große Herausforderung an die gewerkschaftliche Schulungs- und Bildungsarbeit dar. Die Vermittlung der rechtlichen Kenntnisse ist hierbei das geringere Problem. Während der Existenz des realsozialistischen Systems fast jeder Eigeninitiative entwöhnt und im Sinne einer Interessengemeinschaft von Betriebsgewerkschaftsleitung und Betriebsleitung erzogen, verstehen sich auch heute viele der Betriebsräte immer noch als verlängerter Arm der Betriebsleitung und weniger als Vertreter der Belegschaftsinteressen. Der fehlende "Gegnerbezug" bei diesen Betriebsräten und ihr Bestreben, zur Sicherung der Arbeitsplätze die Funktion eines Co-Managements zu übernehmen, erhöhen aus gewerkschaftlicher Sicht die Gefahr, dass schwache oder "zu kooperative Betriebsräte die Ostbetriebe zu Einfallstoren für Deregulierung und Flexibilisierungsprozesse machen, die im Westen bislang erfolgreich abgewehrt wurden" (ebd., 43).
Es besteht die Gefahr, dass die dualistische Betriebsverfassungsstruktur, die durch ein - auch im Westen nicht immer spannungsfreies - Neben- bzw. Miteinander von betrieblicher Gewerkschaftsvertretung (Vertrauensleutebewegung) und Betriebsräten gekennzeichnet ist, in den neuen Bundesländern aufgrund wachsender Differenzen zwischen westdominierten Gewerkschaften und den von Mitgliedern aus den neuen Bundesländern getragenen Betriebsräten zu einer gegenläufigen Politik von Gewerkschaften und Betriebsräten und damit zu einer Begrenzung gewerkschaftlicher Organisations- und Handlungsmacht führt.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.


