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Kulturpolitik

Einleitung



Für D. als Bundesstaat ist in der Regel von einer selektiven Arbeitsteilung zwischen gesamtstaatlichen, regionalstaatlichen und kommunalen Instanzen auszugehen. Auf dem Gebiet der Kulturpolitik läuft sie nach landläufiger Ansicht darauf hinaus, dass hier der Bund fast nichts, die Länder dagegen beinahe alles zu bestimmen haben. Über den missverständlichen Begriff der "Kulturhoheit der Länder" wird dieses Prinzip von manchen Verwaltungs- und Verfassungsjuristen besonders vehement verteidigt, und dies nicht etwa nur für die Bildungs- und Wissenschaftspolitik (wo darüber auch gestritten werden kann), sondern für die Kulturpolitik im engeren Sinne, mit der wir uns hier zu befassen haben.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.