Land Berlin
1. Historischer Hintergrund
"Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt. Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland". B ist die Hauptstadt D.s sowie Sitz von Parlament und Regierung.
Im Jahr 1237 werden B und seine Schwesterstadt Cölln zum erstenmal urkundlich erwähnt. Im 14. Jh. entwickelte sich die Doppelstadt, die bald nur noch B genannt wird, politisch und wirtschaftlich zu einer der wichtigsten Städte der Mark Brandenburg. Im 15. Jh., obgleich Residenzstadt der Hohenzollern, ging ihre Bedeutung zurück. Erst als Hauptstadt des Königreichs Preußen erlebte B eine erneute Blütezeit, und beim Tode Friedrich des Großen 1786 war B politisches, wirtschaftliches, geistiges und kulturelles Zentrum des preußischen Staates. Nach Gründung des Deutschen Reiches wurde die preußische Hauptstadt zugleich Reichshauptstadt. Obwohl nicht unumstritten, vor allem außerhalb Preußens, entwickelte sich B bis zum Beginn des 1. Weltkrieges zu einer europäischen Metropole und zum tatsächlichen Zentrum des Reiches. Der 1. Weltkrieg und die Revolution von 1918/19 brachten tiefgreifende Veränderungen in den gesellschaftlichen und politischen Strukturen. Soziale Spannungen und politische Konflikte, die den umstrittenen Weg zur Weimarer Demokratie begleiteten, bündelten sich in B. Stadtgeschichtlich war das Jahr 1920 von besonderer Bedeutung. Mit dem "Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin" erhielt die Stadt ihre heutige Gestalt. Acht Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbesitze bildeten die neue Einheitsgemeinde B. Auf rund 880 qkm lebten jetzt fast vier Millionen Menschen.
Während des Nationalsozialismus war B eine Stadt voller innerer Widersprüche. Einerseits war sie Hauptstadt des Terrors, andererseits war B von Anfang an eine Stadt des Widerstands. Einerseits nahmen der 2. Weltkrieg und die Vernichtung des europäischen Judentums von hier ihren Ausgang, andererseits bildete die Stadt das Zentrum der Verschwörung gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft und des gescheiterten Staatsstreichs vom 20.7.1944.
Nach dem Ende des 2. Weltkriegs entwickelte sich B zu einem der gefährlichsten Krisenpunkte des Ost-West-Konflikts und zum Brennpunkt der internationalen Politik. Nach der Kapitulation im Mai 1945 stand die Stadt zunächst allein unter sowjetischer Militärverwaltung. Erst Anfang Juli rückten amerikanische und britische, gefolgt von französischen Truppen in die Stadt ein. B wurde zur Vier-Sektoren-Stadt. Grundlage dieser Entwicklung war das Londoner Protokoll vom 12.9.1944. Es legte fest, dass neben den einzelnen Besatzungszonen ein "besonderes Berliner Gebiet" gebildet werden sollte, das gemeinsam von den drei Mächten besetzt wurde (in Ergänzung des Protokolls vom 26.7.1945 kam Frankreich als vierte Macht hinzu). Für die gemeinsame Verwaltung des Groß-Berliner Gebietes wurde eine interalliierte Regierungsbehörde, eine Kommandantur, eingerichtet. Die ständigen politischen Auseinandersetzungen zwischen den Großmächten um die weitere Entwicklung D.s eskalierten im Jahre 1948 zu einem offenen Machtkampf um B. Nach dem Zerfall der Anti-Hitler-Koalition, dem Auszug der Sowjetunion aus dem Alliierten Kontrollrat und aus der Berliner Kommandantur sowie der Währungsreform kam es zu der ersten Berlinkrise. Ihr sollte eine Reihe von weiteren Krisen folgen. Die Sowjetunion nahm die westzonale Währungsreform zum Anlass, um vom 24.6. 1948 an den gesamten Güter- und Personenverkehr durch die sowjetisch besetzte Zone völlig zu unterbinden. Die Stromversorgung wurde eingestellt und Versorgungslieferungen aus der eigenen Zone und dem Ostteil in den Westteil B.s verboten. Dass die Blockade Bs letztendlich scheiterte, war nicht nur der Entschlossenheit der Westmächte zu verdanken, sondern auch dem Durchhaltewillen der Berliner, die elf Monate über den einzig freigebliebenen Zugang, den Luftweg, versorgt wurden. Blockade und Luftbrücke bewirkten vor allem ein dauerndes Engagement der Westmächte in B, die jetzt im Bewusstsein der Berliner nicht mehr Besatzungsmächte, sondern Schutzmächte waren. Die Verhältnisse in der Stadt änderten sich grundlegend. Um dem Druck und den Störungen der Kommunisten zu entgehen, zogen die Stadtverordnetenversammlung und dann auch der legale, frei gewählte Magistrat in den Westteil der Stadt. Die nächsten freien Wahlen fanden nur in den Westsektoren statt. Im Ostsektor setzte sich die Alleinherrschaft der SED (PDS/SED) durch. Die wesentlichste rechtliche Rahmenbedingung für die innerstädtische, deutsche und internationale Politik bildete der "Berlin-Status". Obgleich die Sowjetunion ihre Mitarbeit in der Viermächte-Kommandantur eingestellt hatte, hielt sie formal am einheitlichen Status der Stadt fest. Auch die Westmächte hielten sich genau an die ursprünglichen alliierten Rechtsvereinbarungen, die nur alle vier Mächte gemeinsam aufheben konnten. Diese Vereinbarungen bildeten nicht nur die Grundlage ihrer Anwesenheit, sondern waren auch Basis der Sicherheit und der Lebensfähigkeit der Stadt. Als rechtliche Grundlage galt also weiter der Viermächte-Status, in der Praxis führte allerdings eine Dreimächteverwaltung die Geschäfte weiter, und deren Wirkung blieb auf die Westsektoren B.s beschränkt. Das Beharren auf den Viermächtestatus im Interesse der Stadt machte die volle rechtliche Einbeziehung Bs in die BRD unmöglich. Gegen die Eingliederung der Stadt in das Finanz-, Wirtschafts- und Rechtssystem des Bundes erhoben die westlichen Alliierten keine Einwände, sondern förderten sie sogar. Immer aber blieb die Entwicklung B.s durch politische Krisen gefährdet. So reagierte die Sowjetunion auf den Streik der Berliner Bauarbeiter vom 16.6.1953, der sich am 17.6. zu einem Aufstand gegen das kommunistische System in der DDR ausweitete, mit der Verhängung des Ausnahmezustandes in Berlin (Ost). Der Einsatz von Panzern ließ den Aufstand noch am selben Tag zusammenbrechen. Eine weitere schwere Berlinkrise resultierte aus einem erneuten Versuch der Sowjetunion, ihre Macht auszudehnen. Sie forderte am 27.11. 1958 ultimativ von den Westmächten, innerhalb von sechs Monaten ihre Truppen aus B abzuziehen und der "Umwandlung Berlins in eine selbständige politische Einheit" zuzustimmen. Die Westmächte wiesen das Ultimatum zurück, und als die Sowjetunion erneut drohte, das "Westberlinproblem" binnen Jahresfrist "zu lösen", reagierten die USA, indem sie Ende Juli 1961 drei unverrückbare Grundsätze (three essentials) ihrer Berlinpolitik deutlich machten: Verteidigung der westlichen Anwesenheit, Wahrnehmung des Rechts auf ungehinderten Zugang und Gewährleistung des Rechts auf Selbstbestimmung der Bevölkerung von Berlin (West) und freie Wahl ihrer Lebensform. Am 13.8.1961 kam es dann zum Bau der Mauer. Damit wurden die bestehenden Verbindungen zwischen beiden Teilen der Stadt auf einen Schlag unterbrochen, die Drei-Millionen-Stadt in letzter Konsequenz geteilt und die beiden Teile strikt gegeneinander isoliert. Der Mauerbau war sowohl Höhepunkt als auch Wendepunkt der bisherigen Berlinkrisen. Es wurde deutlich, dass es beide Seiten nicht zu einer weiteren Eskalation des Konfliktes um B und D. kommen lassen wollten. Die Sowjetunion machte ihre weitreichenden Drohungen nicht wahr, und die USA sahen die "three essentials" nicht berührt. Die Krisensituation entschärfte sich langsam. Doch erst das Viermächte-Abkommen vom 3.9. 1971, das mit den ergänzenden Vereinbarungen über praktische Verbesserungen im Juni 1972 in Kraft trat, beendete die Berlin-Krisen und machte eine von außen weitgehend ungestörte Entwicklung in beiden Teilen der Stadt möglich. Das Viermächte-Abkommen ließ den Status Bs unverändert, wurde jedoch unterschiedlich interpretiert. Im Gegensatz zur Sowjetunion und der DDR vertraten die Westmächte den Standpunkt, das Abkommen gelte nicht nur für den Westteil, sondern für Gesamtberlin; dies führte im Einzelnen zu Problemen. Dennoch bedeutete das Abkommen die entscheidende Sicherung für die Lage West-Berlins und war eine wesentliche Voraussetzung für den Entspannungsprozess in Europa bis hin zu den KSZE-Verhandlungen.
Mit dem Fall der Mauer und der deutschen Einheit endete auch der besondere Status Bs. In dem Vertrag über die "abschließenden Regelungen im Bezug auf Deutschland" (Zwei-plus-Vier-Vertrag) vom 12.9.1990 und in der "Erklärung der Vier-Mächte" vom 1.10.1990 wird das Ende der Verantwortlichkeiten der Alliierten in Bezug auf B und D. als Ganzes erklärt. Damit fanden auch die zum Teil heftigen Auseinandersetzungen um den Status Bs und seine Zugehörigkeit ein Ende. Stattdessen begann eine innerdeutsche Diskussion um die "Hauptstadtfrage". Zwar heißt es im Artikel 2 des Einigungsvertrages in Anlehnung an Bundestagsbeschlüsse der 40er und 50er Jahre: "Hauptstadt Deutschlands ist Berlin"; die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung aber war offengehalten worden. Darüber sollte erst nach der Herstellung der deutschen Einheit entschieden werden. Die darauf folgende Auseinandersetzung um Hauptstadt (Staatssymbole) und Regierungssitz, die auch unter dem Aspekt der Identität und der Identitätssuche der Deutschen geführt wurde, warf ein erstes Schlaglicht auf die Schwierigkeiten des "inneren" Einigungsprozesses. Um diese Frage kam es im Bundestag fast zu einer Zerreißprobe, bis sich das Parlament mit knapper Mehrheit für B als Hauptstadt und Sitz von Regierung und Parlament entschied. Seit dem 1.9.1999 haben der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung zunächst mit ca. 5500 Beschäftigten ihren Sitz in die Bundeshauptstadt verlegt. Seine endgültigen Abschluss fand dieser Prozess mit dem Einzug des Bundeskanzlers in das neue Bundeskanzleramt im Spreebogen an 2. Mai 2001.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
