Land (Freie und Hansestadt) Hamburg
1. Historischer Hintergrund
Die Ursprünge der Freien und Hansestadt Hamburg reichen bis in das 9. Jh. zur am Rande der heutigen Innenstadt gelegenen "Hammaburg" zurück. 1189 wurde die Neustadt gegründet und mit einer Reihe von Zoll- und anderen Privilegien ausgestattet, die den Aufstieg Hamburgs als Handelsstadt beförderten. Hamburg schloss sich der "Hanse" an und konnte auch nach deren Niedergang seine Stellung als bedeutende, weitgehend unabhängige Handelsstadt und seit 1510 als Freie Reichsstadt sichern. Die Bewahrung einer gewissen Unabhängigkeit von Preußen sowie der Schutz des freien Handels waren die zentralen Anliegen der Hamburgischen Kaufmannschaft beim Beitritt zum Norddeutschen Bund. Auch im Deutschen Reich blieb Hamburg als Stadtstaat erhalten und war mit Sitz und Stimme im Bundesrat vertreten. Seine heutige räumliche Ausdehnung erlangte Hamburg durch das von den Nationalsozialisten verabschiedete Groß-Hamburg-Gesetz aus dem Jahr 1937, das die preußische Stadt Harburg-Wilhelmsburg sowie die einstmals dänischen, später ebenfalls preußischen Orte Altona und Wandsbek eingliederte.
Hamburg verfügt über eine jahrhundertealte republikanische Tradition. Die Anfänge der "Grundbesitzer-, Kaufmanns- und Notabeln-Republik" (Steffani) reichen bis in das 12. Jh. zurück. Regiert wurde die Stadt durch ein mehrstufiges System von Selbstverwaltungsgremien, in denen wenige Bürger über das Schicksal einer wachsenden Einwohnerschaft bestimmten. Die zentrale Regierungsgewalt lag beim Rat, der sich aus den reichen Groß-Kaufleuten rekrutierenden Stadtregierung. Das Amt des Ratsherrn wurde auf Lebenszeit verliehen, eine Erneuerung des Rates fand durch Kooptation statt. Dem Rat stand seit 1529 die "Erbgesessene Bürgerschaft" gegenüber, die Versammlung der grundbesitzenden Bürger. Die Vorrangstellung des Rates blieb auch mit der Verfassung von 1860 weitgehend bestehen, die die Bürgerschaft in ein gewähltes Parlament umwandelte und sie gegenüber der nunmehr Senat genannten Stadtregierung nachhaltig stärkte. Das Wahlrecht war noch bis zur Gründung der Weimarer Republik den oligarchischen Traditionen der Hansestadt verhaftet. Erst 1919 wurde erstmals eine Bürgerschaft nach allgemeinem Wahlrecht gewählt. Mit der Verfassung aus dem Jahr 1921 wurde ein demokratisches, parlamentarisches Regierungssystem etabliert, das nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wiedererrichtet wurde.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
