Land Mecklenburg-Vorpommern
1. Historischer Hintergrund
Im Zuge der frühmittelalterlichen Völkerwanderung Mitte des 1. Jahrtausend u.Z. wurden die Gebiete zwischen Niederelbe, Saale und Oder von ihren germanischen Bewohnern verlassen und durch die westslawischen Völkerschaften der Abodriten und Luziten besiedelt. Diese wurden unmittelbare östliche Nachbarn des sich seit dem 4. Jh. herausbildenden fränkischen Großreiches, das die germanischen Sachsen unterworfen und deren Gebiet es sich angegliedert hatte. Die deutsche Geschichte M.V.s beginnt mit der deutschen Ostkolonisation, die gegen Ende des 11. und Anfang des 12. Jh.s zur Einwanderung von deutsch-fränkischen Bauern und Handwerkern und zu deren Vermischung mit den ansässigen Westslawen führte. So gewann das Gebiet für das ostfränkische Reich den Status einer Mark, regiert von einem Markgrafen, der für die Sicherung der Reichsgrenzen verantwortlich war. Ende des 10. Jh.s verstärkte der sächsische Welfenherzog Heinrich der Löwe die kolonisatorischen Bemühungen des Reiches, was mit Beginn des 12. Jh.s neue Einwanderungsströme aus rheinischen und westfälischen Reichsgebieten auslöste. In diese Zeit fallen zahlreiche, auf Heinrich zurückgehende Stadtgründungen sowie der Ausbau großer, bereits bestehender Siedlungen. Die neue christliche Macht manifestiert sich unter anderem im Bau großer Kathedralen, z.B. in Lübeck und Schwerin. Anfang des 13. Jh.s scheitert in der Schlacht von Bornhövel in S.H. der Versuch des dänischen Königshauses, sich das neue Reichsterritorium einzuverleiben, am Widerstand der Bürgerheere Hamburgs, Lübecks und der verbündeten Mecklenburger. Der Name M. rührt wahrscheinlich von "Mikilinborg" (Michelenburg), dem Stammsitz des abroditischen Slawenfürsten Niklot südlich von Wismar, her. Das Adelsgeschlecht der Nilogen und ihre Nachfahren bestimmten bis 1918 die Geschicke des Landes M. Im 13. Jh. bestand M. zunächst aus einer Reihe weltlicher (z.B. Ratzeburg, Schwerin, Rostock, Parchim) und geistlicher Herrschaftssitze (z.B. die Bistümer Ratzeburg, Schwerin und Mecklenburg). Erst in den folgenden zwei Jahrhunderten gewann die Grafschaft M. eine gewisse Vorherrschaft über die anderen niklotischen Herrensitze; unter Herzog Albrecht II. von M. wurde Schwerin Residenz. Als Herzogtum M.-Schwerin gab es nun dem ganzen Gebiet den Namen, seine Herrscher erlangten die volle Unabhängigkeit von Sachsen und wurden reichunmittelbare Fürsten. Im 14. Jh. bildeten sich nach Erbfolgeteilungen zwei Herzogtümer: M.-Strelitz entstand neben dem viermal größeren M.-Schwerin. Anfang des 15. Jh.s begannen die Herzöge von M. mit dem Aufbau von zentralen Verwaltungsorganisationen und unter der Führung Lübecks schlossen sich die wirtschaftlich aufblühenden Städte (u.a. Kiel, Rostock, Anklam, Schwerin, Stralsund und Greifswald) zum "Wendischen Kontor" der Hanse, einem in seiner Blütezeit mehr als 200 Ostsee-Städte umfassenden Bund, zusammen. Im Gegensatz zu anderen Reichsgebieten kam es in M. nicht zu Herausbildung absolutistischer Verhältnisse, denn den Herzögen standen die mächtigen Landstände, die Vertretungen des Landadels und der Städte, gegenüber. Für die Produktions- und Sozialstruktur M.s wurde vom 16. bis 18. Jh. die Gutsherrschaft prägend. Die Herzöge und der Landadel, die Ritterschaft, verfügten - je zur Hälfte - über 88 v.H. des Grundbesitzes, die Städte über den Rest. Die meisten Bauern verloren ihr Pachtland und wurden "Erbuntertänige", die auch als Tagelöhner ihren Arbeitsplatz nicht ohne Einwilligung der Gutsbesitzer wechseln durften. Lediglich im Bereich der Domänenbauern auf dem Grundbesitz der Herzöge gab es Ansätze für eine Agrarreform (z.B. durch Abschaffung der unentgeltlichen Hofdienste und Entwicklung eines Kleinbauerntums). Dies hatte u.a. zur Folge, dass Ende des 19. Jh.s die Landbevölkerung M.s durch Stadtflucht und Auswanderung vor allem aus den ritterschaftlichen Gebieten stark abnahm.
Unter Herzog Heinrich V. wurde 1548 das Luthertum offizielle Landesreligion. In diese Zeit fällt die erste Blüte der 1419 gegründeten Universität Rostock ("Leuchte des Nordens"). Im Dreißigjährigen Krieg entzog das Reich den Herzögen von M. die Reichslehenschaft und erklärte sie wegen ihrer indifferenten Bündnispolitik zu Hochverrätern. Nach einem kurzen Aufschwung unter Wallenstein geriet M. unter schwedische Herrschaft. Eine ruhigere Entwicklung setzte erst nach dem Wiener Kongress (1815) ein, auf dem die Herzogtümer zu Großherzogtümern erhoben wurden. Mit Ausnahme eines kurzen Zwischenspiels 1848-1850 behielten sie ihre ständestaatliche Verfassung. Im Landtag hatten nur die Gutsbesitzer und die Bürgermeister der Städte Sitz und Stimme. Die Mecklenburger konnten zwar ihre Vertreter in den Reichstag wählen, ein Wahlrecht für den eigenen Landtag besaßen sie jedoch nicht. Das allgemeine, gleiche Wahlrecht wurde erst 1918 eingeführt, nachdem der letzte regierende Schweriner Großherzog Friedrich Franz IV. im Namen der Strelitzer Linie abgedankt hatte. In der Landtagswahl vom Juli 1932 erreichten die Nationalsozialisten eine knappe absolute Mehrheit. Nach der Gleichschaltung durch die Nazis (Auflösung der Landesregierung, Einsetzung eines Reichsstatthalters wie in allen anderen deutschen Ländern) wurden 1934 beide M. zu einem Staat vereinigt. 1945 wurde M. überwiegend von sowjetischen Truppen besetzt; die Amerikaner stießen zwar bis Schwerin vor, räumten jedoch das Gebiet im Juli 1945 wieder. Zum norddeutschen Teil der Sowjetisch Besetzten Zone (SBZ) gehört jetzt neben M. auch V., der westlich der Oder gelegene Teil Pommerns (ohne Stettin). Bei den Landtagswahlen im Oktober 1946, den letzten halbwegs freien Wahlen bis zum Zusammenbruch der DDR, erreichte die SED mit knapp 50 v.H. ihr bestes Ergebnis in der damaligen SBZ. 1947 erhielt das Land M.V. eine Verfassung, zugleich wurde durch Verfügung der sowjetischen Besatzungsmacht die Bezeichnung V. gestrichen. Im Juli 1952 wurde das Land M. ebenso wie die anderen vier Länder der DDR aufgelöst und sein Gebiet auf die Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg aufgeteilt.
Die Geschichte V.s ist die Geschichte Pommerns (das Land "am Meer", poln. "Po morze"). Mitte des 1. Jahrtausend von westslawischen Stämmen besiedelt, bewahrt es unter dem Adelsgeschlecht der Greifen bis ins 12. Jh. unter schwedischer und polnischer Lehnshoheit seine Einheit. Danach wird es im Zuge der Ostkolonisation im 12. Jh. zeitgleich mit M. reichsunmittelbares Lehen. Zugleich beginnt eine Jahrhunderte dauernde Auseinandersetzung um diesen Status mit seinem südlichen Nachbarn, dem Kurfürstentum Bbg. Sie endet erst im 16. Jh., als Bbg. für die Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit Pommerns das Erbfolgerecht zugestanden erhielt. Doch die Hohenzollern konnten ihr Erbe - wenigstens teilweise (Hinterpommern) - erst nach dem Aussterben des herrschenden Greifengeschlechts gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges antreten. Von 1815 bis Ende des Zweiten Weltkrieges bildete dann Pommern mit V. eine Verwaltungseinheit Preußens.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
