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Land Rheinland-Pfalz

1. Historischer Hintergrund



Das Land R.P. ist - darin nicht unähnlich der Entstehungsweise der übrigen Länder der BRD - das Ergebnis der nach dem Zweiten Weltkrieg ohne Rücksicht auf historisch gewachsene Räume entstandenen Besatzungs- und Zonenstruktur. Aufgrund der "Berliner Erklärung" vom 5.6.1945 erhielt Frankreich die im Wesentlichen westlich des Rheins gelegenen Gebiete als Nordteil seiner außerdem noch (Süd-) Baden, Südwürttemberg-Hohenzollern und den Kreis Lindau (Südteil) umfassenden Besatzungszone zugesprochen. Nach einer anfänglich separatistisch und extrem dezentralistisch angelegten frz. Besatzungspolitik vollzog sich aus wirtschafts-, außen- und sicherheitspolitischen Gründen ein allmählicher politischer Kurswechsel. Eine Folge des politischen Wandels war die Gründung des Landes R.P. am 30.8. 1946 durch die frz. Besatzungsmacht.

R.P. stellte mehr als andere Länderneugründungen im Nachkriegsdeutschland ein heterogen zusammengesetztes, künstliches Staatsgebilde dar, bestehend aus vier verschiedenen, historisch gewachsenen Räumen, deren territoriale Bindungen im Wesentlichen auf die Neuordnung Europas durch den Wiener Kongress 1815 zurückgehen: die Regierungsbezirke Koblenz und Trier als Teile der preuß. Rheinprovinz, Montabaur als Bestandteil der preuß. Provinz Hess.-Nassau, Rheinhess., zugehörig zu Hess.-Darmstadt, und die Pfalz, verbunden mit Bay. Das Land stieß daher anfangs auf erheblichen Widerstand eines Teils der politischen Parteien, insbes. der SPD, und ebenso in der Bevölkerung, und die Neugründung wurde in der gegebenen Form allenfalls als eine Übergangslösung angesehen. Mit der Annahme der Verfassung in der Volksabstimmung am 18.5.1947, der Wahl des ersten Landtags am selben Tag und der anschließenden Regierungsbildung auf breiter parteipolitischer Basis waren zwar die wichtigsten politischen Institutionen arbeits- und das neue Land damit funktionsfähig, die Abstimmung über die Verfassung wurde jedoch - unter Einbeziehung der ungültigen (Protest-)Stimmen - als Votum gegen das Land interpretiert.

Die fortdauernde Neugliederungsdiskussion führte schließlich 1956 in Anwendung des Art. 29 GG zu fünf Volksbegehren in R.P., von denen drei erfolgreich waren. In den damit notwendig gewordenen, durch das taktisch-zögerliche Verhalten der Bundesregierung und der Parteien des Bundestags jedoch erst 1975 angesetzten Volksentscheiden votierte die große Mehrheit der Bevölkerung für R.P. in seiner ursprünglichen Form, obwohl nur die CDU sich zugunsten eines Votums für das Land ausgesprochen, SPD und FDP sich einer Empfehlung jedoch enthalten hatten: In der Zwischenzeit hatte sich ein Einstellungswandel in Richtung eines Zusammengehörigkeitsgefühls vollzogen. Heute, nach einer mehr als 50jährigen Entwicklung des Landes, halten die maßgeblichen Politiker aller Parteien R.P. für eine gelungene Konstruktion mit einer unverwechselbaren Eigenständigkeit, einem reichen politisch-historischen und kulturellen Erbe und einem hohen Identifikationsgrad der Bevölkerung.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.