Land Saarland
1. Historischer Hintergrund
Das Saarland (Sal.) verdankt seine Existenz als eigenständige Region dem Umstand, dass sich um die Kohlevorkommen an der mittleren Saar in der 2. Hälfte des 19. Jh.s ein schwerindustrielles Zentrum herausbildete, das politisch im Grenzbereich zu Frankreich lag. Die Auseinandersetzungen zwischen Franzosen und Deutschen um die Nutzung dieser Industrieregion führten zu politischer Sonderbehandlung und Ausbildung einer regionalen Identität seiner Bewohner.
Unter den Territorialherren, die diese Region in vorindustrieller Zeit prägten, sind insbesondere die protestantischen Grafen von Nassau-Saarbrücken zu nennen, daneben im Nordwesten die Erzbischöfe von Trier und im Osten die Herzöge von Pfalz-Zweibrücken. Seit 1815 gehörte der größere Teil zur preußischen Rheinprovinz, die östlichen Gebiete um St. Ingbert und Homburg zur bayerischen Pfalz. 1920 wurden das Industrierevier und die nördlich angrenzenden Wohngebiete der Industriearbeiter entsprechend den Bestimmungen des Versailler Vertrages als "Saargebiet" für 15 Jahre dem Völkerbund unterstellt. Die ehemals preußischen Staatsgruben gingen als Reparationen in französisches Eigentum über, ebenso die Eisenbahnen.
Unter der Herrschaft der Regierungskommission des Völkerbundes konnte Frankreich seinen wirtschaftlichen Einfluss an der Saar ausbauen. 1923 wurde der Franc als alleiniges Zahlungsmittel eingeführt; der Anteil französischer Aktionäre an der Saarindustrie stieg bis auf 60%. Hoffnungen, die Bevölkerung auch für einen politischen Anschluss an Frankreich zu gewinnen, erfüllten sich jedoch nicht. Obwohl in D. unterdessen seit zwei Jahren die Nationalsozialisten regierten, entschieden sich am 13.1.1935 90,7% der Abstimmungsberechtigten für die Rückkehr des Saargebietes zum Deutschen Reich; nur 8,8% votierten für eine - zeitlich unbestimmte - Fortdauer des Status quo. Danach wurde das Gebiet als "Saarland" von einem Reichskommissar verwaltet. Am 8.4. 1940 wurden die Dienststellen des Reichsstatthalters für das Saarland und des Regierungspräsidenten der Pfalz zusammengelegt; am 15.5.1941 folgte die Vereinigung der Saarpfalz mit dem besetzten Lothringen zum "Gau Westmark". Verwaltungssitz blieb Saarbrücken.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Saarland - um eine Reihe weiterer Gemeinden im Norden und Osten vergrößert - einem Sonderregime der französischen Militärverwaltung unterstellt, das den wirtschaftlichen Anschluss an Frankreich vorbereiten sollte. Am 22.12. 1946 wurde eine Zollgrenze zur restlichen französischen Besatzungszone errichtet; am 8.11.1947 wurde eine Verfassung verabschiedet, die dem Sal. Teilautonomie unter der Aufsicht eines französischen Hohen Kommissars gewährte. Im Zuge der Verhandlungen über einen Verteidigungsbeitrag der BRD wurde die Autonomielösung dann in den Pariser Verträgen vom 23.10. 1954 zugunsten einer Europäisierung modifiziert: Die Wirtschaftsunion mit Frankreich sollte schrittweise zur BRD geöffnet werden, die auswärtige Vertretung des Sal. sollte ein Kommissar der WEU übernehmen. In einem Referendum am 23.10.1955 lehnten jedoch 67,7% der Saarländer dieses Saar-Statut ab. Daraufhin entschloss sich die französische Regierung, ihren Widerstand gegen einen Beitritt des Sal. zur BRD aufzugeben. In den Luxemburger Verträgen vom 27.10.1956 wurde der Beitritt zum 1.1.1957 vereinbart. Der wirtschaftliche Anschluss erfolgte nach einer Übergangszeit am 6.7.1959.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
