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Landtage

1. Definition



Das parlamentarische System in den Ländern entspricht weitgehend dem Parlamentarismus auf der Bundesebene. Die Landesparlamente in D. stellen die gewählten Repräsentativorgane der 16 Bundesländer dar, wobei die Bezeichnung Landtag auf die 13 Flächenstaaten zutrifft. In den Stadtstaaten HH (Land Freie und Hansestadt Hamburg) und HB (Land Freie und Hansestadt Bremen) werden die Parlamente Bürgerschaft genannt. In B heißt das Parlament Abgeordnetenhaus. Lediglich Bay. (Land Bayern) verfügte mit dem 1998 durch Volksentscheid abgeschafften - Senat neben dem Landtag noch über eine zweite Kammer, allerdings mit stark eingeschränkten Befugnissen. Der Senat repräsentierte ein fast noch ständisch zu nennendes Element und war als Gegengewicht zum parteienstaatlichen Parlamentarismus gedacht.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.