Nachrichtendienste
1. Überblick
Wie andere Staaten auch verfügt D. über geheime Nachrichtendienste (N.). Die drei N. sind der Bundesnachrichtendienst (BND), der Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst (MAD). Sie agieren im Vorfeld der Gefahrenabwehr, sammeln und werten - z.T. geheime - Informationen aus, nehmen aber keine exekutiven Funktionen wahr. Diese stehen ausschließlich den Polizeibehörden zu. Im Gegensatz zu ihnen ist die Arbeit der N. nicht an das Legalitätsprinzip gebunden, sondern am Opportunitätsprinzip orientiert. Die N. dienen der Wahrung der inneren Sicherheit und verstehen sich als Frühwarnsystem.
Der dem Bundeskanzleramt unterstehende BND mit Sitz noch in Pullach bei München, demnächst Berlin ist der Auslandsnachrichtendienst. Er beschafft und wertet Nachrichten über das Ausland aus, sofern sie sicherheitsrelevant sind. Aus der umstrittenen "Organisation Gehlen" hervorgegangen, obliegt dem BND nicht nur die Auslandsaufklärung, sondern auch die Aufklärung der gegnerischen N. ("Gegenspionage"). Der 1.250 Bedienstete umfassende MAD mit seiner Zentrale in Köln, der der Aufsicht des Bundesverteidigungsministeriums untersteht, soll die Bundeswehr vor Spionage und Sabotage schützen. Er übernimmt diejenigen Aufgaben des Verfassungsschutzes, die in den Kompetenzbereich des Verteidigungsministeriums fallen.
Der Verfassungsschutz, der nach Art. 73 GG dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes dient, ist föderativ organisiert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln mit seinen 2.235 Bediensteten (2002) arbeitet eng mit den Behörden in den Bundesländern zusammen. Diese sind entweder als Landesämter für Verfassungsschutz oder als Abteilungen in den Innenministerien organisiert. Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes gehören die Beobachtung und Auswertung verfassungsfeindlicher Bestrebungen von rechts- und linksaußen, die Spionageabwehr sowie die Beobachtung sicherheitsgefährdender Bestrebungen von Ausländern. Das Bundesinnenministerium - seit Ende der 70er Jahre gilt dies auch für die meisten Innenministerien der Länder - legt seit den 60er Jahren jährliche Verfassungsschutzberichte vor, die die Öffentlichkeit über die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes informieren, insbesondere über links- und rechtsextremistische sowie sicherheitsgefährdende Bestrebungen, auch über Spionage. Im Jahre 1990 wurde ein neues Bundesverfassungsschutzgesetz für den Bund verabschiedet. Es enthält u.a. eine Reihe von Vorschriften zum Datenschutz, denen der Verfassungsschutz Rechnung zu tragen hat (Bundesamt für Verfassungsschutz 1990 und 2000).
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
