Neokorporatismus
Mit dem Begriff Neokorporatismus wird die Einbindung ("Inkorporierung") von organisierten Interessen in Politik und ihre Teilhabe an der Formulierung und Ausführung von politischen Entscheidungen bezeichnet.Der Neokorporatismusbegriff knüpft an den älteren Begriff des "Korporativismus" an, der sich auf eine nach Ständen gegliederte ??Gesellschaft bzw. eine ständestaatliche Ordnung der Gesellschaft bezog und die Übertragung öffentlicher Gewalt auf gesellschaftliche Organisationen ("Korporationen") bezeichnete. In D. wurde der Begriff in den 70er Jahren in Anlehnung an den angelsächsischen Begriff "Corporatism" als Neokorporatismus wieder aufgegriffen. Die begriffliche Anbindung an den älteren Korporativismus-Begriff wird damit begründet, dass ungeachtet der vielfältigen Unterschiede in der Gesellschaftsordnung den vorstaatlichen Organisationen bzw. den organisierten Interessen in der vorbürgerlichen Gesellschaft ebenso wie in den entwickelten demokratischen Wohlfahrtsstaaten eine "intermediäre" Stellung zwischen Individuum und Staat zukommt. Einerseits definieren und repräsentieren sie die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Staat, andererseits aber verteidigen sie auch die politischen Vereinbarungen und Zugeständnisse, die sie in ihren Verhandlungen eingegangen sind, gegenüber ihren Mitgliedern und setzen diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch.
Die Reichweite dessen, was mit dem Neokorporatismusbegriff erfasst wird, hat sich im Zuge der Korporatismusforschung erweitert. Während der Begriff zunächst nur für die Bezeichnung einer "tripartistischen" Kooperation von Staat, Unternehmerorganisationen und Gewerkschaften verwendet wurde, werden heute verschiedene Formen der politischen Kooperation von organisierten Interessen untereinander oder mit staatlichen Instanzen unter den Begriff "Neokorporatismus" subsumiert.
In der analytisch-deskriptiven Neokorporatismusforschung sind zahlreiche empirische Belege für solche öffentlichen Funktionen privater Interessenorganisationen zusammengetragen worden. Beispielhaft genannt sei der Beitrag organisierter Interessen in der Wirtschafts- und Einkommenspolitik (z.B. die "Konzertierte Aktion" oder neuerdings das "Bündnis für Arbeit"), in der Berufsbildung (Steuerung und Regulierung der beruflichen Bildung durch die Sozialpartner) oder in der Gesundheitspolitik ("Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen"). Auch in der Sozialpolitik (Übernahme öffentlicher Aufgaben durch Wohlfahrtsverbände) oder im Umweltschutz (z.B. Selbstbeschränkungsabkommen, die Verbände organisieren, um staatliche Interventionen abzuwehren) finden sich korporatistische Lösungen.
Neben die horizontale Differenzierung nach verschiedenen Politikfeldern tritt eine vertikale Differenzierung, die zwischen Makro-, Meso- und Mikrokorporatismus unterscheidet. Diese Dreiteilung wird entweder mit Bezug auf das politisch-administrative System oder im Hinblick auf das ökonomische System eines Landes vorgenommen. Im ersten Fall werden neokorporatistische Arrangements auf der nationalen, der regionalen (Bundesländer) oder der lokalen Ebene erfasst. Im zweiten Fall geht es um die kollektiven Lösungen volkswirtschaftlicher Koordinationsprobleme (Makro), um die "Governance" einzelner Wirtschaftssektoren (Meso) oder um die "Mikropolitik" (zumeist von Kapital und Arbeit) in einzelnen Unternehmen (z.B. betriebliche Mitbestimmung).
In jüngerer Zeit wird die Frage diskutiert, ob die Wahrnehmung öffentlicher Funktionen durch ??Interessengruppen und -verbände auch - gewissermaßen als vierte Ebene - in supra-nationalen Zusammenhängen wie z.B. in der Politik der Europäischen Union zu beobachten ist. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Komitologie oder der so genannte "Soziale Dialog" wären Beispiele für einen solchen "europäischen Korporatismus", auch wenn nicht zu verkennen ist, dass korporatistische Arrangements in der europäischen Politik nicht den Stellenwert erreichen können, den sie zumindest in einigen Mitgliedsstaaten einnehmen.
In der international vergleichenden Korporatismus-Forschung ist deutlich geworden, dass neo-korporatistische Arrangements nicht in allen Ländern gleichermaßen vorkommen. In Europa ist der Korporatismus vor allem in der Schweiz und in den skandinavischen Ländern, seit Ende des Zweiten Weltkrieges auch in D, Österreich und den Niederlanden besonders stark ausgeprägt, während er bspw. in Großbritannien oder in Frankreich, wenn überhaupt, nur eine untergeordnete Rolle spielt.
Zwar hat die umfangreiche Forschung zum Neokorporatismus nicht, wie vermutet werden könnte, zu einer umfassenden und einheitlichen Theorie geführt, aber es lassen sich doch drei zentrale Befunde festhalten, die eng miteinander verknüpft sind:
- Im Unterschied zu den pluralistischen Modellen des Verhältnisses von organisierten Interessen und Staat ist die Neokorporatismusforschung von vornherein davon ausgegangen, dass der Staat direkt oder indirekt Einfluss auf die Bildung von?Interessengruppen und auf die Organisierung kollektiver Interessen nimmt. Im Zuge der Forschung ist eine Fülle von Staatseingriffen in Form von staatlich initiierten Verbandsgründungen, Zwangs- und Quasizwangsmitgliedschaften und anderen Organisationshilfen deutlich geworden, die allesamt zu dem Schluss führen, dass die Organisationsformen und Inhalte sowie die Resultate verbandlichen Wirkens nicht ohne Rückgriff auf die jeweilige Rolle des Staates nachvollzogen werden können.
- Im Unterschied zu pluralistischen Theorien (Pluralismus) sieht die Korporatismusforschung die Verbände nicht als Einrichtungen der Repräsentation von bereits vorab eindeutig feststehenden Gruppeninteressen, sondern als Agenturen der Interessenvermittlung, die im Prozess der Organisierung das, was als Gruppeninteresse gelten soll, erst noch erzeugen müssen und im Verlauf der Auseinandersetzungen verändern können. Kollektive Interessen sind demnach nicht einfach vorgegeben, sondern werden erst im Organisationsprozess als "Gruppeninteressen" formuliert. Dabei wird ein Zusammenhang zwischen den substantiellen Interessen der einzelnen Interessengruppen und der Struktur ihrer jeweiligen Interessenorganisationen deutlich: Der konkrete Inhalt von Interessen ist keineswegs die einzig erklärende Variable für Verbandsbildung und Verbandshandeln, sondern Verbandsbildung und Verbandshandeln prägen ihrerseits den substantiellen Gehalt dessen, was als Gruppeninteresse gelten soll.
- Eng mit dem Begriff der Interessenvermittlung verbunden ist der Begriff der "intermediären Organisation". Der Neokorporatismusansatz sieht Interessenverbände als soziale Einheiten, die einerseits mit den lebensweltlichen Orientierungen und mit den Forderungen ihrer Mitglieder ("logic of membership") und andererseits mit ihrer institutionellen Umwelt, d.h. insbesondere auch mit den Anforderungen übergeordneter sozialer Systeme ("logic of influence") zurechtkommen müssen. Dabei ermöglicht die Widersprüchlichkeit von Mitgliedschaftslogik und Einflusslogik wechselseitige Austauschprozesse und jene Formen einer "Interessenvermittlung", die über eine "Interessenrepräsentation" im pluralistischen Sinne hinausweisen. Sofern es den Verbänden gelingt, im Austausch mit den Adressaten in ihrer institutionellen Umwelt (insbesondere im Austausch mit dem Staat) Organisationshilfen zur Einbindung der Mitglieder und Zuständigkeiten für verbindliche Entscheidungen und kollektive Problemlösungen zu gewinnen, können sie die Interessen ihrer Domäne "regieren" (in Anlehnung an den angelsächsischen Begriff des "Private Interest Government"), statt sie nur zu repräsentieren.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
