1 | 2 | 3 | 4 Pfeil rechts

Opposition

1. Entstehung und Vorbelastungen



Institutionalisierte Opposition als ständige legitime Kraft innerhalb des politischen Systems ist eine für die moderne Demokratie wesentliche Einrichtung, die auf den britischen Parlamentarismus zurückgeht. Einer Gruppe von durch Patronage an die Regierung gebundenen Abgeordneten saß dort seit dem 18. Jh. einer Gruppe regierungskritischer Abgeordneter gegenüber ("opposite"), die schließlich als "his majesty's loyal opposition" definiert wurde. Im 19. und 20. Jh. ist dieses System ausdifferenziert worden und hat andere parlamentarische Systeme beeinflusst. Opposition in diesem Sinne ist die ständige Alternative zur Regierung, die nach konstitutionellen Regeln, insbesondere durch Wahlen, Mehrheit werden will und kann.

Wie in anderen Ländern war es in D. ein langer und komplizierter Prozess, bis Opposition innerhalb des politischen Systems legal und legitim wurde. Die konstitutionellen Systeme des 19. Jhs. in den dt. Staaten ließen zwar eine gewisse Meinungsfreiheit zu und garantierten rechtsstaatliche Regeln. Gegenüber scharfen Kritikern griffen sie aber immer wieder zu staatlicher Gewalt. "Gegen Demokraten helfen nur Soldaten", lautete das Motto, das am Ende der Revolution von 1848/49 stand.

Das Kaiserreich von 1871 gewährte zwar wesentliche Freiheiten, insbesondere das allgemeine Männerwahlrecht, die parlamentarische Immunität und schließlich auch weitgehende Vereinigungsfreiheit; der Reichstag und die Landesparlamente organisierten sich nach Fraktionen, entwickelten eine hohe Debattenkultur und bildeten gemeinsam mit dem Bundesrat die legislative Gewalt. Eine Anerkennung der Legitimität der Opposition war damit aber nicht gegeben. Vielmehr inszenierte die Reichsregierung insbesondere vor Wahlen immer wieder Kampagnen, mit denen politische Oppositionsbewegungen zu "Reichsfeinden" erklärt und diskriminiert wurden. Das galt für die "ultramontanen" Katholiken ebenso wie für die Sozialdemokraten und die sprachlichen Minderheiten. Auch gegen Linksliberale und Juden richtete sich Misstrauen, das durch regierungsfinanzierte Pressekampagnen geschürt wurde.

Als 1919 die demokratischen Parteien gestaltend an die Macht gekommen waren, wurde die Rolle einer loyalen Opposition weder von der traditionellen Rechten, nun als Deutschnationale Volkspartei organisiert, noch von der Kommunistischen Partei angenommen. Beide, und mit ihnen später die Nationalsozialisten, forderten vielmehr den Bruch mit der politischen Ordnung, der Letzteren schließlich 1933 gelang. Theoretisch wurde dies von C. Schmitt mit seiner Definition des Politischen als Freund-Feind-Verhältnis formuliert, der zufolge Staaten und Nationen nach dem Prinzip der Homogenität zu organisieren seien. Die physische Vernichtung jeglicher Opposition wurde von diesem "Kronjuristen" des "Dritten Reiches" mit dem Aufsatz gefeiert: "Der Führer schützt das Recht".

Derartige totalitäre Denkschemata wirken vielfach nach. Das faschistische Denken hat sie mit dem kommunistischen gemeinsam, in vielen Traditionen des Abendlands sind sie tief verwurzelt. Nicht nur in D, sondern auch in anderen Ländern besteht immer wieder die Gefahr, dass dualistisch-prinzipielles Denken durchbricht und Konflikte bis hin zur Eliminierung des Gegners in seiner Existenz oder wenigstens seiner Öffentlichkeitswirkung radikalisiert.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.