Parlamentarisches Verfahren
1. Selbstversammlungs- und Selbstorganisationsrecht
Der organisatorische Aufbau des Parlaments lässt sich vom Verfahren unterscheiden, wenn die beiden Aspekte in der politischen Praxis auch nicht voneinander zu trennen sind. Ausgangspunkt für die Ausprägung des parlamentarischen Verfahrens (parl. Verf.) ist die Parlamentsautonomie, d.h. das Recht des Bundestages, seine Organisation und sein Verfahren im Rahmen des SeIbstversammlungsrechts (Art. 39 II, III GG) sowie des Selbstorganisationsrechts (Art. 40 I GG) selbständig zu regeln. Die Gestaltung des parl. Verf. orientiert sich an den Aufgaben (Wahl-, Gesetzgebungs-, Kontroll- und Kommunikationsfunktion) sowie an der (parlamentarischen und parteipolitischen) Gliederung des Bundestages (Geschäftsordnung).
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
