Parteiensystem
1. Begriff und grundlegende Funktionen
Der Wirkungszusammenhang von Beziehungen zwischen allen Parteien wird als Parteiensystem bezeichnet. Bei einer engen Definition wird der über Wahlen vermittelte Wettbewerbsaspekt betont, was eine Abgrenzung gegenüber totalitären Regimen erlaubt. Der Begriff setzt somit voraus, dass eine Mehrzahl von Parteien existiert, die über eine gewisse organisatorische Stabilität verfügen, und dass sie in einem Konkurrenzverhältnis stehen, welches institutionell (d.h. rechtlich und politisch-kulturell) verankert ist.
In modernen demokratischen Systemen übernimmt der Parteienwettbewerb die Mobilisierung der Wählerschaft und verarbeitet gesellschaftliche Konflikte und Interessenunterschiede. Er integriert Bürger so in das politische System, aggregiert Interessen, beschafft Legitimation für staatliches Handeln und ermöglicht die Aus- und Abwahl von politischen Führungspersonen und Programmen. Das Parteiensystem mit seinen historisch und international variablen Strukturen und Verfahren erbringt daher zwei gegensätzliche Leistungen für das übergreifende politische System: Es sorgt zum einen für Stabilität und ermöglicht zum anderen politischen Wandel. Damit trägt es wesentlich zur Funktionsfähigkeit (i.S. gesellschaftlicher Willensbildung und staatlicher Steuerung) der modernen Demokratie bei.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
