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Politikberatung

1. Funktionen



In den politischen Systemen der Gegenwart hat sich der Umfang der wissenschaftlichen Beratung politischer Entscheider erheblich ausgeweitet. Die Träger der Politikberatung, Experten aus Forschungs- und Beratungsinstituten, verfolgen dabei das Ziel, ihre Adressaten, Fachbeamte und Politiker, über das Umfeld und die Auswirkungen politischer Entscheidungen zu informieren. Dabei nimmt die Politikberatung zwei Funktionen wahr: Information und Legitimation. Im ersten Fall dienen die Gutachten und sonstigen Hinweise der Experten dazu, Informationsdefizite von Verwaltung und Politik zu beseitigen; im zweiten Fall, beabsichtigte politische Entscheidungen durch empirische Analysen zu bestätigen oder bereits vollzogene Handlungen fachlich zu legitimieren.

In D. hat sich die Politikberatung überwiegend etatistisch und verwaltungsbezogen entwickelt. Adressat der Mehrzahl der Stellungnahmen der Experten ist hier die Verwaltung. Diese Informationen werden durch Beiräte, Sachverständigenausschüsse, staatliche und kommerzielle Forschungsinstitute, Universitätseinrichtungen und einzelne Experten erarbeitet und im Rahmen offizieller, ständiger Beratung, ferner durch Einzelaufträge und informelle Gespräche bereitgestellt. Das Verhältnis zwischen Beratern und Beratenen wird in Wissenschaft und Praxis kontrovers beurteilt.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.