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Regierungserklärung

Die Regierungserklärung als Absichtserklärung einer neu gebildeten Regierung hat eine lange Tradition, die bis in die Zeiten des liberalen Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts zurückreicht. Versteht man sie noch allgemeiner als programmatische Eröffnung aus Anlass des Eintritts in ein öffentliches Amt oder eine bedeutende politische Funktion oder gar als richtungsweisende Rede anlässlich eines einschneidenden Ereignisses, so mag es Herkunftslinien geben, die weit über den Parlamentarismus hinaus bis in die Frühzeiten des Politischen verweisen.

Eine neue und zusätzliche Bedeutung erhielt die traditionelle Regierungserklärung des (neu) gewählten Regierungschefs im Parlament, mit welcher dieser die politisch-programmatischen Leitlinien seiner Amtsperiode umriss und sich und sein Kabinett der parlamentarischen Kritik stellte, durch das gesteigerte Gewicht der Parteien und die besonderen Bedingungen der Koalitionsregierung. Im Laufe der parlamentarischen Geschichte der BRD entwickelte sich die Regierungserklärung seit den frühen Adenauer-Kabinetten mehr und mehr zu einer Art öffentlicher Statuierung und Kodifizierung der zuvor ausgehandelten Koalitionsvereinbarungen: Die Regierungspartner werden durch die öffentlich-verpflichtende Form der Verkündung wechselseitig auf ihre Kompromisslösungen eingeschworen. Regierungserklärungen verdeutlichen den Kompromissrahmen eines politischen Zweckbündnisses auf Zeit und bieten entsprechend dieser Bestimmung meist eine Mischung aus grundsätzlichen Positionsbestimmungen und konkreten Lösungsbeschreibungen zu ganz bestimmten Problemfeldern. Sie suchen kontroverse Fragen ebenso zu vermeiden wie allzu eindeutige Festlegungen. Nicht selten dienen sie auch der "Politikkosmetik": der Selbstdarstellung und der prätentiösen Imagepflege ("mehr Demokratie wagen"), so dass neben der maßnahmenahen mittelfristigen Zielorientierung der Politik immer auch die symbolische Berücksichtigung von Publikumserwartungen eine Rolle spielt.

Auch innerhalb einer Legislaturperiode hat die Regierungserklärung unter der Bedingung von Koalitionsregierungen an Bedeutung gewonnen: Ändern sich gewichtige Voraussetzungen im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen, so dass politisch-programmatische Korrekturen unumgänglich werden, oder schieben sich anlassedingt spezifische Agenden in den Vordergrund de öffentlichen Interesses (z.B. in der Rechts-, Umwelt- oder Wirtschaftspolitik) oder aber kehrt die Regierungsspitze (in der Regel der Kanzler und der Außenminister) von einer bedeutenden internationalen Besuchs- oder Konferenzreise zurück, auf der wichtige Weichenstellungen erfolgt sind, so dient die Regierungserklärung, neben der Unterrichtung des Parlaments und der Öffentlichkeit, immer auch der sprachregelnden "Einschwörung" der an der Koalitionsregierung beteiligten Parlamentsfraktionen.

Neben der Antrittserklärung des frisch gewählten Regierungschefs haben sich vor allem die periodischen Regierungserklärungen aus Anlass der jährlichen Haushaltsberatungen sowie der seit 1968 nach amerikanischem Vorbild eingeführten "Bericht zur Lage der Nation" zu einem wichtigen Steuerungs- und Koordinationsinstrument der als "Normalfall" etablierten Koalitionsregierung entwickelt.

In der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle gibt der Regierungschef selbst für sein Kabinett die Regierungserklärung ab, in selteneren Fällen spricht auch der zuständige Ressortminister.

Die Deutung der Regierungserklärung als "konstitutiven Akt" (H. Trossmann) bleibt - wohl ungewollt - einer durch die parlamentarische Praxis inzwischen überholten Vorstellung von Gewaltenteilung verpflichtet. Gewiss enthält auch schon die bloße Kenntnisnahme der Regierungserklärung durch das Parlament immer ein Element der "Billigung"; dieser "Akt der Billigung" ist jedoch keiner, den die regierungtragenden Mehrheitsfraktionen ihrer Regierung füglich verweigern könnten, da sie selbst, zumindest in Gestalt der parlamentarischen Führungsspitzen, an Beratung und Abstimmung der Erklärung intensiv beteiligt waren. Die Einschätzung, "das Parlament" billige gewissermaßen die Erklärung der Regierung und ermächtige diese erst zum politischen Handeln, ist irreführend. In der Regierungserklärung werden die zwischen der Regierung und der parlamentarischen Führung der Mehrheitsfraktionen ausgehandelten Leitlinien der jeweiligen Politik publikumswirksam verkündet - und dabei nicht eben selten das Parlament in seinen Kontrollrechten düpiert.

Nach der Logik des organisierten Widerspiels von Regierung und Opposition sollte im unmittelbaren Anschluss an die Erklärung des Regierungschefs bzw. des zuständigen Ressortministers für den (oder die) Führer der oppositionellen Fraktion (en) oder den (die) jeweils zuständigen Oppositionssprecher die Möglichkeit der direkten Erwiderung und Kritik gegeben sein. In der Mehrzahl der Fälle findet unmittelbar nach der Regierungserklärung eine Parlamentsdebatte statt, die meist auch vom Vorsitzenden der stärksten Oppositionsfraktion eröffnet wird. Dies ist jedoch keineswegs immer der Fall, zumal eine solche Praxis sich überwiegend auf die ungeschriebenen Regeln eines fairen parlamentarischen Umgangsstils stützt und von der Geschäftsordnung des Bundestags nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Vor allem in den Jahren nach 1957, nach der absoluten CDU-Mehrheit im Bundestag, wurde diese parlamentarische Gepflogenheit häufig missachtet. Seit Bildung der Großen Koalition, die in der Konsequenz zu einer Stärkung des parlamentarischen Selbstverständnisses geführt hat, werden auch die oppositionellen Rechte, insbesondere in der Gepflogenheit der direkten Erwiderung, wieder deutlich stärker berücksichtigt.

Vorläufig muss offen bleiben, ob das Auftreten neuer Kleinparteien das parlamentarische Wechselspiel zwischen Regierung und Opposition eher fördern oder beeinträchtigen wird.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.