Regionen
1. Definitionsprobleme
Regionen (R) als sub-nationale Teilräume sind nicht allgemeingültig definierbar. Ihre räumliche Abgrenzung hängt immer von der politisch-rechtlichen Stellung im jeweiligen politischen System und/oder von der Auswahl aus einer Vielzahl möglicher Abgrenzungskriterien ab. Zumindest analytisch können jedoch zwei Typen von R unterschieden werden: 1. R als vom Zentralstaat unter funktionalen Aspekten für Zwecke der Verwaltung, Planung, Raumordnung oder Wirtschaft geschaffene Gebietskörperschaft, die in unterschiedlicher politisch-institutioneller Form mit Eigenkompetenzen ausgestattet sein kann; 2. R als historisch gewachsene Einheit, die durch die territoriale Verdichtung kultureller, sprachlicher, landsmannschaftlicher oder naturräumlicher Merkmale und v.a. durch ein raumbezogenes Zusammengehörigkeitsgefühl (kollektive Identität) der Bevölkerung gekennzeichnet ist und sich von angrenzenden Gebieten unterscheidet.
In enger Verbindung mit dem zuerst genannten Typ steht der Begriff der Regionalpolitik (RP), der die institutionellen Arrangements, politischen Entscheidungsprozesse und staatlichen Maßnahmen zur räumlichen Entwicklung einer oder mehreren Regionen umfasst. Die RP ist Teil der Strukturpolitik und steht in einem Spannungsverhältnis zwischen Wirtschafts- und Raumordnungspolitik. Sie zielt gesamtwirtschaftlich auf die Förderung von Wachstum durch die Beeinflussung der ökonomischen Struktur von Regionen bzw. ausgleichspolitisch auf den Abbau von Disparitäten in der Ressourcenausstattung und den Entwicklungschancen von Regionen.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
