Statistisches Bundesamt/Statistische Ländesämter
1. Einführung
Die amtliche Statistik als die von staatlichen Stellen oder auf Veranlassung des Staates betriebene Statistik hat nach dem Gesetz über die Bundesstatistik (vgl. Statistisches Bundesamt 1988) die Aufgabe, laufend Daten über Massenerscheinungen zu erheben, zu sammeln, aufzubereiten und zu analysieren. Sie ist dabei dem Grundsatz der Neutralität, Objektivität und wissenschaftlichen Unabhängigkeit verpflichtet.
Neben der allgemeinen Information werden die statistischen Ergebnisse von den gesetzgebenden Körperschaften, Regierungen und Verwaltungen vorrangig für die Durchführung von Verwaltungsaufgaben als Entscheidungsgrundlagen für Planungs- und Reformvorhaben sowie für die Erfolgskontrolle staatlicher Maßnahmen benötigt. Daneben hat die Bundesstatistik auch die ständig wachsenden Datenanforderungen der supra- und internationalen Organisationen zu erfüllen.
In der ehemaligen DDR war die Statistik gesamtstaatlichen Zielsetzungen vollständig untergeordnet, der Einfluß von Propaganda und Agitation offensichtlich. "Die DDR-Verordnung über das Statut der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik band ausnahmslos alles an die zentralwirtschaftliche Ideologie des Sozialismus. Gewaltenteilung und -kontrolle waren ihr fremd." (Freitag 1990: 5)
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
