Subventionen
1. Begriff
Bereits die begriffliche Abgrenzung von Subventionen (S.) ist schwierig. Zielabhängig werden unterschiedliche S.-Begriffe verwendet mit enormen quantitativen Folgen. Die an der Strukturberichterstattung beteiligten sechs Wirtschaftsforschungsinstitute verwenden einen umfassenden S.-Begriff, der alle den Unternehmen mit Erwerbscharakter zufließende Transfereinkommen erfasst (Finanzhilfen, Steuervergünstigungen, zweckgebundene Zahlungen), auch die, die zwar an private Haushalte geleistet werden, aber wie Wohngeld oder Bergmannsprämien indirekt die Unternehmen entlasten. 1987 z.B. betrugen danach die S. 122 Mrd. DM = 6,1% des BSP (1999: 291 Mrd = 8,4%). In den S.-Berichten der Bundesregierung wird ein engerer Begriff der S. verwendet. Dabei werden insbesondere Finanzhilfen und Steuervergünstigungen für Bundesunternehmen oder die Grundlagenforschung nicht als S. gerechnet. Ebenso werden indirekte Transfers ausgeklammert. Nach dieser Abgrenzung betrugen die S. von Bund, Ländern und Gemeinden, ERP und EU 1987 71 Mrd. DM, 1997 108 Mrd. DM. Noch enger ist der Subventionsbegriff in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Er beschränkt sich auf die Finanzhilfen für laufende Produktionszwecke (1987 z.B. 45 Mrd. DM). Im Folgenden wird bei Zahlenangaben der S.-Begriff der S.-Berichte benutzt.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
