Vereinigung
1. Begriff
In den Jahren der staatlichen Teilung Ds war es üblich, im Hinblick auf das Ziel der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Ds von der "Wiedervereinigung" zu sprechen. Allerdings regte sich seit Mitte der 60er Jahre Kritik an diesem Begriff, weil er die Rückkehr zum Deutschen Reich Bismarckscher Provenienz assoziierte. Linke Intellektuelle und Politiker sprachen daher vom Ziel einer "Neuvereinigung". Nachdem sich 1989/90 die Möglichkeit zur Lösung der "deutschen Frage" eröffnet hatte, spricht man heute eher von der "deutschen Vereinigung". Der Vertrag zwischen BRD und DDR vom 31.8.1990 regelt die "Herstellung der Einheit Deutschlands" und wird in der Kurzform als "Einigungsvertrag" bezeichnet. Er beinhaltet aus verfassungsrechtlicher Sicht vor allem den "Beitritt" der fünf Länder der ehemaligen DDR zur BRD. Kritiker des deutschen Vereinigungsprozesses verurteilen diesen als "Anschluss". Die sozialwissenschaftliche Begleitforschung versteht den deutschen Vereinigungsprozess vor allem als ein "Experiment". Damit wird weniger auf seinen offenen Ausgang abgestellt als vielmehr auf das Feldexperiment einer Angleichung von sozialen und wirtschaftlichen Lebensbedingungen zweier Bevölkerungen, die in den 40 Jahren der Teilung ganz unterschiedlichen politischen und ideologischen Systemen ausgesetzt waren.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
