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Wählerinitiativen

1. Der Begriff der Wählerinitiativen (WI) umfasst alle Arten von Gruppen von nicht parteipolitisch Engagierten, die versuchen, Einfluss auf die politische Willensbildung zu nehmen, u.a. auch Aktionen wie ,Rock gegen Rechts', "Künstler für den Frieden", etc. Im engeren Sinne verweist der Begriff vor allem aber auf Personenkreise, "die sich außerhalb der politischen Parteien um Mandate in kommunalen Vertretungskörperschaften bewerben" (Becker/ Rüther 1976: 280). Im Sprachgebrauch hat sich, alternativ zum Begriff der WI, auch der der kommunalen Wählergemeinschaften eingebürgert. WI weisen Gemeinsamkeiten mit, aber auch Unterschiede zu anderen Formen kommunaler Interessenorganisation (z.B. Parteien, Bürgerinitiativen) auf. Mit und in Konkurrenz zu Parteien haben WI einerseits gemein, dass sie Interessen bündeln, sich mit Kandidatenvorschlägen an Wahlen beteiligen, die Übernahme politischer Verantwortung anstreben, im Unterschied zu Parteien ihre Aktivitäten vorrangig aber auf die kommunale Ebene abzielen. Von Bürgerinitiativen unterscheidet sie andererseits, dass sie innerhalb der bestehenden kommunalen Institutionen operieren, ihre politischen Anliegen etwa nicht zeitlich und sachlich begrenzt sind. Ihrem Selbstverständnis zufolge sehen sich WI von daher als bewusste personelle und programmatische Alternative zu den Parteien und optieren nicht für parteipolitische, sondern für sachlich-verwaltungsbezogene Entscheidungen in der Kommunalpolitik (Haller 1979: 336).


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.