Währung/Währungsreformen
Einleitung
Spätestens seit Bodin gilt die Währungshoheit als ein wesentliches Souveränitätsmerkmal von Staaten. Der korrespondierende Grundsatz "ein Staat - eine Währung" lässt sich auch an der Entwicklung in D verfolgen. Erst mit der Bildung des Deutschen Reiches 1871 kam es auch zur Einführung einer einheitlichen deutschen Währung, deren Bindung an Goldreserven 1914 aufgehoben wurde. Die deutschen Erfahrungen belegen auch nachdrücklich die mit der Währungshoheit verbundenen staatlichen Missbrauchsmöglichkeiten. Die Finanzierung des Ersten Weltkrieges und der aus der Niederlage resultierenden unmittelbaren Nachkriegsbelastungen führte zu einer der schlimmsten Inflationen, die die Welt gesehen hat. Die notwendig gewordene erste Währungsreform 1923 (Einführung der Rentenmark auf der Basis 1 Rentenmark = 1 Billion alte Reichsmark) entwertete vor allem das Geldvermögen der Mittelschichten und entfremdete diese der Weimarer Republik.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
