Wissenschaft, Forschung und Technologie
1. Idee
"Wissenschaft und Forschung bilden auch im vereinten Deutschland wichtige Grundlagen für Staat und Gesellschaft. Der notwendigen Erneuerung von Wissenschaft und Forschung unter Erhaltung leistungsfähiger Einrichtungen ... dient eine Begutachtung von öffentlich getragenen Einrichtungen durch den Wissenschaftsrat ..." Diese zentrale Aussage in Artikel 38 des "Vertrages zwischen der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit Deutschlands" (EV) bildet die rechtliche Grundlage zum Aufbau einer gesamtdeutschen Forschungslandschaft.
Der Wissenschaftsrat seinerseits hatte im Vorfeld des Einigungsvertrages "Perspektiven für Wissenschaft und Forschung auf dem Weg zur deutschen Einheit" zusammengefasst und formuliert: "Mittel- und langfristiges Ziel muss es sein, die Rahmenbedingungen für ein gesamtdeutsches Wissenschafts- und Forschungssystem so zu gestalten, dass es als Quelle von Fach- und Orientierungswissen und auch als treibende Kraft für die Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im europäischen Verbund dienen kann. Insgesamt gesehen kann es nicht einfach darum gehen, das bundesdeutsche Wissenschaftssystem auf die DDR zu übertragen. Vielmehr bietet der Prozess der Vereinigung auch der BRD die Chance, selbstkritisch zu prüfen, inwieweit Teile ihres Bildungs- und Forschungssystems der Neuordnung bedürfen" (Wissenschaftsrat 1990).
In beiden Dokumenten ist substanziell die Idee zur Neuordnung der gesamtdeutschen Forschungslandschaft verankert.
Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.
