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Bildungspolitik/Bildungswesen

1. BRD und DDR bis 1990



Schon in der frühen Nachkriegszeit fielen in den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands und in der sowjetischen Besatzungszone entgegengesetzte Entscheidungen über die politischen Grundlagen und die Struktur des Bildungswesens. Während sich in den 1946 im Westen gebildeten Ländern - in Anknüpfung an die Verhältnisse im Deutschen Reich vor 1933 und als Reaktion auf den nationalsozialistischen Einheitsstaat - die föderalistische Ordnung etablierte und aus dem Bonner Grundgesetz (1949) die "Kulturhoheit der Länder" abgeleitet wurde, erhielt in der SBZ die "Deutsche Verwaltung für Volksbildung" (das spätere Ministerium für Volksbildung der DDR ) das Weisungsrecht gegenüber den noch bis 1952 bestehenden Länderverwaltungen. Der zentralistische Charakter der Bildungspolitik wurde in der Folgezeit weiter verstärkt: erstens durch den seit 1948/49 offen proklamierten und alsbald auch praktisch durchgesetzten Monopolanspruch der aus der Sowjetunion übernommenen marxistisch-leninistischen Parteiideologie in allen Fragen von Bildung, Erziehung und Wissenschaft und zweitens durch die enge Verknüpfung der Bildungspolitik mit der zentralen staatlichen Wirtschaftsplanung und -lenkung. Der weltanschauliche und interessengebundene Pluralismus im westdeutschen Bildungs- und Wissenschaftsbereich kontrastierte seit den 50er Jahren scharf zu dem ideologischen Monismus und dem Jugenderziehung, Schule und Ausbildung umfassenden Totalitätsanspruch der SED (PDS-SED).

In struktureller Hinsicht kam es in den Ländern der BRD zunächst zur weitgehenden Wiederherstellung eines dreigliedrigen allgemeinbildenden Schulwesens mit den traditionellen Bildungsinhalten, während in der SBZ/ DDR die Idee der Einheitsschule, d.h. einer achtjährigen gemeinsamen Schulbildung für alle Kinder, zum leitenden Prinzip der Schulpolitik proklamiert wurde. Über mehrere Etappen hinweg kam es 1965 zur gesetzlichen Fixierung eines "einheitlichen sozialistischen Bildungssystems" (vom Kindergarten bis zum Hochschulwesen), das bis 1990 bestand. Seinen Kern stellte die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule dar, an die sich eine zweijährige Erweiterte Oberschule mit Abitur anschloss. Ein Teil der Jugendlichen absolvierte dreijährige Abiturklassen in Einrichtungen der Berufsausbildung, die zusammen mit der Hochschulreife eine Facharbeiterqualifikation verliehen; die Mehrheit ging nach der 10. Klasse in eine für die meisten Berufe zwei Jahre dauernde Lehrlingsausbildung, überwiegend an Betriebsberufsschulen.

In der BRD kam es seit Mitte der 60er Jahre zu verschiedenen Reformversuchen im Schul- und Hochschulwesen, die zu einer Expansion der weiterführenden Bildungswege, vor allem des Gymnasiums und der Universitäten bei gleichzeitigem Rückgang der Hauptschulen, zur Errichtung von Gesamtschulen und zur Reform der gymnasialen Oberstufe führten. Die 1970 geschaffene Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung (BLK) trat neben die seit 1948 bestehende Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK), aber der Versuch, einen "Bildungsgesamtplan" zu realisieren, scheiterte indessen. Die einzelnen Sektoren des Bildungswesens, insbesondere das sog. "duale System" der beruflichen Ausbildung (d.h. betriebliche Ausbildung und gleichzeitiger Berufsschulbesuch), besitzen einen hohen Grad institutioneller Autonomie, die eine auf das gesamte Bildungswesen bezogene staatliche Bildungspolitik erschwert, andererseits aber, vor allem im Bereich der Weiterbildung, auch flexible Antworten auf neue Probleme erleichtert.


Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., aktual. Aufl. Opladen: Leske+Budrich 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2003.