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Bilderverbot | bpb.de

Bilderverbot

Mit dem unbedingten Bekenntnis der Einheit Interner Link: Gottes ist nach islam. Verständnis die Abbildbarkeit Gottes und die von Lebewesen unvereinbar. Gott allein ist Schöpfer, ein Künstler darf diesen Schöpfungsakt nicht wiederholen, eine Vorstellung, die vermutlich aus dem Judentum übernommen wurde. Findet sich im Koran noch kein B., so formiert sich dieses zu Beginn des 8. Jh. durch Überlieferungen, die auf die Schöpferrolle Gottes verweisen. Gemäß einer Überlieferung wurde ein Bildersturm durch den Kalifen Yazīd II. im Jahre 722 initiiert. Bereits früh wurde das B. relativiert, so dass auf Münzen das Bild der Kalifen erscheinen konnte und Malerei und Plastik in den Dienst des Hofes gestellt wurden. Die moderne Bildkommunikation erfährt keine Einschränkung, so dass sich das B. heute strikt auf die Abbildbarkeit Gottes und auf Kultgebäude bezieht. (Interner Link: Kalligraphie, Interner Link: Ornamentik)

Literatur: Creswell, K. A. C.: «The Lawfulness of Painting in Early Islam», Ars Islamica 11 – 12 (1946), 159 – 166. – Paret, R.: «Textbelege zum islamischen Bilderverbot», in Festschrift H. Schrade, 1960, 36 – 48. – Ders.: «Das islamische Bilderverbot und die Schia», in Festschrift W. Caskel, 1968, 224 – 232. – Welker, M. u. a. (Hg.): Images of the divine and cultural orientations : jewish, christian, and islamic voices, 2015.

Autor/Autorinnen:Prof. Dr. Barbara Finster, Universität Bamberg, Islamische Kunst und Archäologie

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten