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Gelehrte

(arab. ʿulamāʾ, sg. ʿālim), traditionell alle diejenigen Muslime, welche Kenntnis von der Offenbarung des Interner Link: Korans und den prophet. Überlieferungen, dem Interner Link: Hadith, besitzen. Der Begriff wird auch allgemein auf alle Intellektuellen angewandt. In einem engeren Sinne gelten als G. solche, die das Curriculum des traditionellen islam. Bildungswesens absolviert haben. Dazu zählen die Sprachwissenschaft, Logik und Rhetorik als Grundfächer sowie die Theologie und die Jurisprudenz als Kerndisziplinen. Ursprünglich war der Ausbildungsweg zum G. kaum formalisiert. Studenten suchten verschiedene Lehrer auf, bei denen sie die wichtigsten Basistexte der verschiedenen Fächer kennenlernten und bei Erfolg ein Lehrzeugnis (arab. ijāza) erhielten. Die Wertschätzung einer Ausbildung maß sich v. a. an dem Ansehen der jeweiligen Lehrer, weniger an dem Ruf einer Schule. Grundsätzlich war Bildung nicht an bestimmte Institutionen gebunden, sondern beruhte auf der individuellen Beziehung einzelner G. zu ihren Schülern. Eine Formalisierung des Bildungswesens fand z. B. im Osman. Reich statt, als der Besuch von Schulen mit festgelegter Hierarchie der Lehrenden und einem geregelten Prüfungswesen Voraussetzung für die Anerkennung als G. wurde. In der Gegenwart gilt ähnliches für staatlich beaufsichtigte Schulen wie die Azhar in Kairo oder die Qarawīyīn in Fes. Ihre Absolventen können eines der Ämter an Moscheen, Muezzin, Vorbeter (Interner Link: Imam) oder Prediger, ergreifen, selber Lehrer werden oder in der Justiz als Interner Link: Kadi, Interner Link: Mufti oder Notar (arab. ʿadl) tätig sein. Wurden gelehrte Amtsträger vorher meist mit Mitteln aus frommen Interner Link: Stiftungen bezahlt, so erhielten sie seit dem 19. Jh. zunehmend den Status von Staatsbeamten. Da das islam. Interner Link: Recht in den modernen Staaten der islam. Welt einen großen Teil seiner früheren Bedeutung verloren hat, ist auch der Einfluss der G. geschwunden. Dazu kam, dass viele Modernisierer des 19. und 20. Jh. pauschal die G. als rückständig und weltfremd angriffen. Die von ihnen vertretene Bildung sei nicht zeitgemäß, und sie stünden der notwendigen Erneuerung der islam. Länder entgegen. Das führte zwar zu einem Ansehensverlust der G., aber bis heute spielen sie als moral. Instanzen eine gewisse Rolle. Opposition gegen staatliche Politik wird gerade von beamteten G. meist nicht geäußert, jedoch sind einige G. auch kritisch gegen die Herrschenden eingestellt und beklagen offen den Rückgang der Bedeutung islam. Normen in der Gesellschaft. Vor allem im schiit. Islam beanspruchen manche G., z. B. Interner Link: Khomeini im Iran, auch polit. Herrschaft. Ein Grund dafür besteht darin, dass schiit. G. höheren Ranges, die Interner Link: Ayatollahs, sich als Vertreter des «verborgenen Imams» verstehen können, die in seiner Abwesenheit das Amt des Herrschers ausfüllen. Zwar konnten G. wie Khomeini oder auch Institutionen wie die Azhar eine Stellung als überregionale Autoritäten erlangen, jedoch bildete sich in der islam. Welt kein Klerus oder eine einheitliche Organisation, vergleichbar der kathol. Kirche, heraus. Weithin anerkannte Positionen zu bestimmten dogmat. Fragen oder Rechtsproblemen entstanden aufgrund von oft langwierigen Prozessen der Konsensbildung, nicht durch Weisung einer dem Papst vergleichbaren Instanz.

Literatur: Elger, R.: Zentralismus und Autonomie. Gelehrte und Staat in Marokko, 1900 – 1931, 1994. – Mottahedeh, R.: Der Mantel des Propheten. Das Leben eines persischen Mullah zwischen Religion und Politik, 1988.

Autor/Autorinnen:Prof. Dr. Ralf Elger, Universität Halle, Orientalistik

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

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