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Buchführung | bpb.de

Buchführung Finanzbuchhaltung, Geschäftsbuchhaltung, (Buchung), Gläubigerschutz

die planmäßige, lückenlose und ordnungsmäßige Erfassung und Aufzeichnung (Buchung) der Geschäftsfälle eines Unternehmens auf der Grundlage von Interner Link: Belegen (siehe dort) und ein wesentliches Teilgebiet des Rechnungswesens im Unternehmen. Die Buchführung dient 1) der Information des Unternehmers (Dokumentation), 2) der Rechenschaftslegung gegenüber den Gesellschaftern, 3) als Besteuerungsgrundlage, 4) dem Gläubigerschutz und 5) als Beweismittel in einem Prozess.

Der Unternehmer informiert sich, wie sich sein Vermögen und seine Schulden zusammensetzen und verändern, welchen Gewinn oder Verlust er innerhalb eines Zeitraums erwirtschaftet hat, welche Aufwendungen und Erträge seinen Erfolg im Einzelnen beeinflusst haben, wie hoch seine Privatentnahmen und -einlagen sind.

Wesentliche Besteuerungsgrundlagen ergeben sich aus der Buchführung (z. B. Umsatz, Gewinn). Das Finanzamt hat das Recht, nachzuprüfen, ob die angegebenen Besteuerungsgrundlagen stimmen. Bei einer Betriebsprüfung dient die Buchführung als Kontrollmittel zur Feststellung der zu entrichtenden Steuern.

Der direkte Gläubigerschutz besteht darin, dass sich eine Bank anhand geprüfter Buchführungszahlen vor der Kreditgewährung ein Urteil über die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers bildet und sich damit Kenntnisse über dessen wirtschaftliche Lage verschafft.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten

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