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Freibeträge | bpb.de

Freibeträge

Teile des Einkommens, die von der Besteuerung ausgenommen sind, und damit das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast senken.

Dazu gehören der Grundfreibetrag, der im Interner Link: Einkommensteuertarif (siehe dort) eingearbeitet ist, und der Interner Link: Sparerfreibetrag (siehe dort) . Daneben gibt es Freibeträge, die von den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen bestimmt sind, z. B. Interner Link: Kinderfreibetrag (siehe dort), Interner Link: Betreuungsfreibetrag (siehe dort), Interner Link: Ausbildungsfreibetrag (siehe dort) , Interner Link: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (siehe dort) und Interner Link: Altersentlastungsbetrag (siehe dort). Von den Freibeträgen sind Freigrenzen und Pauschbeträge zu unterscheiden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten