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Genussschein | bpb.de

Genussschein Genussrecht

Wertpapier, das Vermögens-, nicht aber Mitgliedschaftsrechte an einem Unternehmen verbrieft und als Kapitalform eindeutig weder dem Eigen- noch dem Fremdkapital zugeordnet werden kann. Der Genussschein verbrieft in der Regel Ansprüche auf einen Anteil am Reingewinn, am Liquidationserlös oder auf den Bezug neuer Genussscheine und gegebenenfalls Aktien des Unternehmens.

Im Unterschied zu Aktien und Anleihen bestehen keine gesetzlichen Vorschriften zur Ausgestaltung der Genussrechte. Dieser Umstand ist für die Emittenten vorteilhaft, da sie die Ausgestaltung auf ihre individuellen Bedürfnisse ausrichten können. Genussscheine bieten den Vorteil, dass bei entsprechender Ausgestaltung Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer entfallen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten