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Gerichtsstand | bpb.de

Gerichtsstand Gerichtsort

Es geht um die Frage, welchen Gerichtsort ein Verbraucher bei Auseinandersetzungen mit einem Verkäufer zu wählen hat. Nach dem BGB besteht der Gerichtsstand am Wohnsitz des Schuldners (bei fehlender Zahlung also am Wohn- oder Geschäftssitz des Käufers); liefert der Verkäufer nicht, wäre der Gerichtsstand sein Geschäftssitz. Bei Haustürgeschäften ist der Gerichtsstand immer am Wohnort des Kunden. Abweichende Vereinbarungen über den Gerichtsstand sind nur unter Kaufleuten zulässig.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten