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Gleichberechtigung | bpb.de

Gleichberechtigung (Entgeltgleichheit), Frauenquoten

Frauen wie Männer müssen als Arbeitnehmer für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten; Grundgesetz, BGB und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verbieten eine Schlechterstellung der Geschlechter. Mit den Gleichberechtigungs- und Gleichstellungsgesetzen sind die Beschäftigungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen zwar verbessert worden, aber noch nicht hinreichend. Maßnahmen bzw. Forderungen sind etwa gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit (Entgeltgleichheit) , um den statistisch nachweisbaren Gender-(Pay)-Gap abzubauen, oder auch Frauenquoten bzw. Genderquoten im Sinne von prozentualen Größen bei der Besetzung von Führungspositionen in Unternehmen (leitende Angestellte, Mitglieder in Geschäftsführungen und Aufsichtsräten). So gibt es seit 1. 1. 2016 eine gesetzliche Frauenquote von 30 % bei neu zu besetzenden Aufsichtsratsposten in rund 100 Großunternehmen sowie freiwillige Quoten beim Führungspersonal von 3 500 weiteren Unternehmen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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