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Ministerrat | bpb.de

Ministerrat Rat der Europäischen Union, (Europäischer Ministerrat)

Ministerrat. Zusammensetzung des Europäischen Ministerrats

Der Ministerrat mit Sitz in Brüssel ist eines der fünf gemeinsamen Organe der Europäischen Gemeinschaften. Er setzt sich zusammen aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, für die Regierung des Mitgliedstaats verbindlich zu handeln. Der Ministerrat (Europäischer Ministerrat) ist vom Interner Link: Europäischen Rat (siehe dort) zu unterscheiden.

Obwohl er ein einheitliches Organ ist, kann der Ministerrat in verschiedenen Besetzungen zusammentreten; je nach Gegenstand der jeweiligen Ratssitzung können das die Außen-, Finanz-, Wirtschafts-, Agrar- oder andere Fachminister sein. Ein besonderer Ministerrat ist der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN-Rat). Der Vorsitz (Ratspräsidentschaft) wechselt halbjährlich unter den Mitgliedstaaten. Der Ministerrat ist das Koordinierungs- und Beschlussfassungsgremium der Regierungsvertreter der EU-Staaten und arbeitet eng mit der Europäischen Kommission zusammen. Er fasst seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon seine Beschlüsse nach dem Mehrheitsprinzip: Es müssen 55 % der Mitgliedsländer zustimmen, die mindestens 65 % der Bevölkerung repräsentieren (doppelte Mehrheit). Jedes Mitgliedsland hat bei diesem Abstimmungsmodus eine Stimme, wobei für eine Sperrminorität mindestens vier Länder erforderlich sind.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten